Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Stand: 17.07.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)
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Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen
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