Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung
Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.
Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Grundstücksentwässerung
Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Erlangen.
Das Sachgebiet Grundstücksentwässerung im Bauaufsichtsamt ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) zuständig für
- Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten
- Genehmigung von vorübergehenden Abwassereinleitungen / Bauwasserhaltungen
- Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West
- Beratung bei der Sanierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen
- Beratung bei entwässerungstechnischen Fragen / Rückstauproblemen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.