Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.
Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Grundstücksentwässerung

Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Erlangen.

Das Sachgebiet Grundstücksentwässerung im Bauaufsichtsamt ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) zuständig für

  • Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten
  • Genehmigung von vorübergehenden Abwassereinleitungen / Bauwasserhaltungen
  • Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West
  • Beratung bei der Sanierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen
  • Beratung bei entwässerungstechnischen Fragen / Rückstauproblemen

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.