Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Stand: 08.08.2024. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
SEPA-Lastschriftmandat online erteilen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine SEPA-Lastschriftmandat online erteilen.
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Kontaktformular Stundungen
Mit diesem Online-Kontaktformular können Sie ganz bequem eine Nachricht an die Stundungsstelle in der Stadtkämmerei schicken.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.
Stundung beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Stundung bei der Stadtkämmerei online beantragen.
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Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Eine Stundung ist die Gewährung einer Ratenzahlung oder eines Zahlungsaufschubs. Stundungen können auf Antrag gewährt werden, wenn Forderungen nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt werden können. Für die Dauer der Stundung können nach den gesetzlichen Vorgaben Zinsen anfallen. Der Stundungsbescheid ergeht kostenfrei.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
- Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen möglich.
- Stundungen werden nur in begründeten Einzelfällen genehmigt.
- Für die Dauer der Stundung können nach den gesetzlichen Vorgaben Zinsen anfallen.
- Zum Ausdruck Ihrer Zahlungsbereitschaft können Sie bereits monatliche Teilzahlungen in der Ihnen möglichen Höhe leisten. Bei jeder Zahlung geben Sie bitte das im Betreff des Ursprungsbescheids genannte Kassenzeichen an.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Wenn Sie einen Antrag auf Stundung stellen möchten, finden Sie hier die zuständigen Stellen für verschiedene Forderungsarten:
- Für Stundungsanträge bei Steuerforderungen und kommunalen Abgaben wenden Sie sich bitte an: Abteilung Gemeindesteuern in der Kämmerei
- Anträge bezüglich Forderungen des Jobcenters richten Sie bitte an: EB EJC
- Für Stundungen von Erschließungsbeiträgen ist zuständig: Eigenbetrieb EBE
- Bei Anträgen zur Stundung von Abfallgebühren wenden Sie sich bitte an: EB 77
- Für alle übrigen Forderungen ist Ihre Anlaufstelle: Stundungsstelle der Kämmerei
- Anträge auf Zahlungserleichterungen bei Bußgeldern richten Sie bitte an: Rechtsamt
Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Ihr konkretes Anliegen zuständig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns unter stundungen@stadt.erlangen.de
Abt. Stadtkasse
Bankverbindungen
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE79 7635 0000 0000 0000 31
BIC: BYLADEM1ERH
Flessabank Erlangen
IBAN: DE03 7933 0111 0000 8800 35
BIC: FLESDEMMXXX
Postbank Nürnberg
IBAN: DE92 7601 0085 0004 7788 55
BIC: PBNKDEFF760
VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
IBAN: DE80 7606 9559 0000 0897 45
BIC: GENODEF1NEA
HypoVereinsbank
IBAN: DE84 7632 0072 0004 5366 57
BIC: HYVEDEMM417
Deutsche Bank
IBAN: DE77 7607 0012 0776 1000 00
BIC: DEUTDEMM760