Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.


Stand: 03.12.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Hunde - Negativzeugnis beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung eines Negativzeugnisses aufgrund der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Sicherheitsrecht (3)

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