Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.


Stand: 08.11.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Hunde - Negativzeugnis beantragen

Sie können die Erteilung eines Negativzeugnisses aufgrund der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Sicherheitsrecht (3)

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