Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
Stand: 31.01.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Amt für Stadtplanung und Mobilität

Amtsleitung: Tilmann Lohse

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

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