Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.


Stand: 05.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Erteilung einer Genehmigung oder Anordnung beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung einer Genehmigung oder Anordnung beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Gebührenpflichtige Parkerleichterung für Ärzte beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Gebührenpflichtige Parkerleichterung für Ärzte beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Parkerleichterung für Marktbeschicker beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Parkerleichterung für Marktbeschicker beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Befreiung von der Pflicht zum Tragen des Schutzhelmes beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen des Schutzhelmes beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung während der Bergkirchweih

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum parken oder zum parken und befahren beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.