Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit

Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Stand: 02.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Prostitutionstätigkeit nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes anmelden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gewerberecht (2)

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr