Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Lebensmittelkontrolleure-innen sind im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Stand: 18.07.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingehalten werden. Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen durch (§ 38 Absatz 2a LFGB).
Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde oder an der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin können sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft ableisten. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL und der Bayerischen Verwaltungsschule absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Einstellungsvoraussetzungen:
- mindestens Hauptschulabschluss oder einen nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung
- uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
- Führerschein der Klasse B
- fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
- gesundheitliche Eignung
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue
- charakterliche Eignung
- Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einer kreisfreien Stadt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugniskopien
Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtstierärzt*innen im Veterinärwesen:
Raum 211, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1720
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1724
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1738
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1723
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1758
Raum 210, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3213
Lebensmittelüberwachung:
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Erlangen Nord: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2983
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Bereich Erlangen: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1716
Lebensmittelkontrolle – Bereich Erlangen: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3159
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Süd: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2846
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Ost: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 – 1511
Anschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas
Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.
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