Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe
Sprossenerzeugende Betriebe sind zulassungspflichtig.
Stand: 12.02.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Die zulassungspflichtige Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden. Das Verfahren ist antragsgebunden. Anhand einer Ortsbesichtigung wird überprüft, ob gewährleistet ist, dass die Betriebe den einschlägigen Hygieneanforderungen genügen, um einen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Die Zulassung der Betriebe sollte von der Erfüllung bestimmter Anforderungen abhängig gemacht werden, damit das Risiko einer Kontamination innerhalb der Einrichtung, in der die Sprossen erzeugt werden, verringert wird.
Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Zulassungsnummer.
Betriebe werden nach Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 210/2013 und Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassen. In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittel enthalten, die von den Lebensmittelunternehmern u. a. bei der Primärproduktion und damit zusammenhängenden Vorgängen einzuhalten sind.
Der Betriebsinhaber oder die vom Betriebsinhaber bestellte verantwortliche Person müssen die erforderliche Zuverlässigkeit für die Führung des Betriebes besitzen.
- Betriebsspiegel mit Beiblatt
- Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung
ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss sowie Maschinenaufstellung (je nach Betriebsgröße; nicht bei handwerklich strukturierten Betrieben) - Nachweis der Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
ggf. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Selbstauskunft
Verordnung (EU) Nr. 210/2013 der Kommission über die Zulassung von Sprossen erzeugenden Betrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen
Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtstierärzt*innen im Veterinärwesen:
Raum 211, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1720
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Lebensmittelkontrolle – Erlangen Ost: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 – 1511
Anschrift
Öffnungszeiten
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