Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.


Stand: 13.12.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Abt. Stadtkasse

Bankverbindungen

Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE79 7635 0000 0000 0000 31
BIC: BYLADEM1ERH

Flessabank Erlangen
IBAN: DE03 7933 0111 0000 8800 35
BIC: FLESDEMMXXX

Postbank Nürnberg
IBAN: DE92 7601 0085 0004 7788 55
BIC: PBNKDEFF760

VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
IBAN: DE80 7606 9559 0000 0897 45
BIC: GENODEF1NEA

HypoVereinsbank
IBAN: DE84 7632 0072 0004 5366 57
BIC: HYVEDEMM417

Deutsche Bank
IBAN: DE77 7607 0012 0776 1000 00
BIC: DEUTDEMM760

Anschrift

Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr