Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Genehmigung oder Registrierung
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.
Stand: 03.01.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Aquakulturbetrieb beantragen
Mit Hilfe dieses Online-Antrags können Sie die Zulassung eines Aquakulturbetriebs beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
„Aquakultur“ ist die Haltung von Wassertieren zum menschlichen Verzehr, wobei die Tiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bleiben, mit Ausnahme der Ernte bzw. des Fangs wild lebender Wassertiere, die anschließend bis zur Schlachtung vorübergehend ohne Fütterung gehalten werden.
U.a. folgende Aquakulturbetriebe benötigen eine Zulassung vom zuständigen Veterinäramt:
- Aquakulturbetriebe, aus denen gehaltene Wassertiere, entweder lebend oder als Erzeugnis tierischen Ursprungs verbracht werden sollen
- Andere Aquakulturbetriebe, die ein erhebliches Risiko darstellen
- Quarantänebetriebe
- Vektorbetriebe
- Aquakultur zu Zierzwecken in offenen Systemen
Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmers
- Standort und Beschreibung des Betriebes
- Art(en), Kategorie(n) und Menge der in dem Betrieb gehaltenen Tiere
- Art des Aquakulturbetriebs
- Sonstige relevante Aspekte, wie bspw.
- Wasserversorgung
- Zuflussmenge
- Darlegung, mit welchen Maßnahmen die Verschleppung von Seuchen verhindert wird
- ggf. Angaben zur Behandlung der Abwässer
Für alle weiteren Aquakulturbetriebe besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht.
Sie müssen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die Erteilung einer Betriebsnummer mit dem Betriebstyp „Fischhalter“ beantragen. Fischhalter, die bereits eine 12-stellige Nummer besitzen, weil sie zum Beispiel gleichzeitig auch Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes oder sonstiger Tierhalter sind, müssen sich ebenfalls beim AELF melden und sich ergänzend den Betriebstyp „Fischhalter“ zuweisen lassen. Erst nach der Zuweisung dieser Betriebsnummer kann der Antrag auf Genehmigung bzw. Registrierung eingereicht werden.
Die Zulassung bzw. Registrierung eines Aquakulturbetriebs hat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit zu erfolgen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtstierärzt*innen im Veterinärwesen:
Raum 211, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1720
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1724
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1738
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1723
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1758
Raum 210, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3213
Lebensmittelüberwachung:
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Erlangen Nord: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2983
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Bereich Erlangen: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1716
Lebensmittelkontrolle – Bereich Erlangen: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3159
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Süd: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2846
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Ost: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 – 1511
Anschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas
Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.
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- Lebensmittelkontrolle
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- Tierschutz
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- Verbraucherschutz (Lebensmittelrecht)
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