Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Stand: 15.10.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Bestand für besonders geschützte Wirbeltiere anzeigen

Mit diesem Online-Formular können Sie den Bestand für besonders geschützte Wirbeltiere ganz einfach online anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Fachbereich Artenschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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