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Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Stand: 17.06.2025. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Bestand für besonders geschützte Wirbeltiere anzeigen

Mit diesem Online-Formular können Sie den Bestand für besonders geschützte Wirbeltiere ganz einfach online anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Meldung besonders geschützte Wirbeltiere

Mit diesem Online-Antrag können Sie besonders geschützte Wirbeltiere online melden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Weitergabe besonders geschützte Wirbeltiere melden

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Weitergabe besonders geschützte Wirbeltiere online melden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere anzeigen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere online anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Abmeldung besonders geschützte Wirbeltiere

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere abmelden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

EU-Bescheinigung (ehemals CITES) zur Ein- und Ausfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine EU-Bescheinigung (ehemals CITES) zur Ein- und Ausfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten online beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Meldung über Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere online melden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Fachbereich Artenschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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