Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.


Stand: 13.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Sachgebiet Bauaufsicht

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine nur nach individueller Vereinbarung.