Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger
Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.
Stand: 01.08.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.
Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.
Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.
Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.
Die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist formlos bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Pro Revier können auch mehrere Personen beauftragt werden. Eine Person kann auch von verschiedenen Behörden beauftragt werden. Der Personenkreis, der bei Vorliegen der Voraussetzungen beauftragt werden kann, ist nicht auf Jagdausübungsberechtigte begrenzt, sondern umfasst alle Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins.
Bei einer Übertragung der Probenahme auf einen Jäger legt die zuständige Behörde fest, zu welcher/welchen Trichinenuntersuchungsstelle(n) die Trichinenproben zur Untersuchung zu verbringen sind.
Die Dienstleistung der Trichinenprobenentnahme und -untersuchung durch den zuständigen amtlichen Tierarzt bestehen weiterhin unverändert und können selbstverständlich von den Verfügungsberechtigten der Tierkörper (Jäger) in Anspruch genommen werden.
- Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Jagdschein
- Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”
Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtstierärzt*innen im Veterinärwesen:
Raum 211, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1720
Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1724
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Raum 220, Tel. + (49) 09131 / 86 -1723
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Lebensmittelüberwachung:
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Erlangen Nord: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2983
Lebensmittelkontrolle & Futtermittelüberwachung – Bereich Erlangen: Raum 217, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1716
Lebensmittelkontrolle – Bereich Erlangen: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 3159
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Süd: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 - 2846
Lebensmittelkontrolle – Erlangen Ost: Raum 215, Tel. + (49) 09131 / 86 – 1511
Anschrift
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Amtsleitung: Dr. Nikola-Simone Franz-Haas
Wir bieten eine Vielzahl an Dienstleistungen in den Diensträumen "Nägelsbachstr. 40" an. Terminabsprache telefonisch: + (49) 09131 / 86 - 1725.
- Lebensmittelhygiene
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