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Taxigenehmigung; Beantragung

Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.


Stand: 02.07.2025. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Vorübergehenden zusätzlichen Mietwagen beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen vorübergehenden zusätzlichen Mietwagen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Vorübergehenden Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Vorübergehenden Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Dauerhaften Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen dauerhaften Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Dauerhaften Fahrzeugtausch (Mietwagen) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen dauerhaften Fahrzeugtausch (Mietwagen) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Dauerhaften zusätzlichen Mietwagen beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen dauerhaften zusätzlichen Mietwagen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung mit Mietwagen

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen nach § 49 PBefG online übermitteln.

Übertragung oder Wiedererteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung mit Taxen

Sie können den Antrag auf Übertragung oder Wiedererteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen nach § 47 PBefG online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.