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Immissionsschutz; Anzeige des Betriebs oder Inbetriebnahme einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage

Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben oder in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen.


Stand: 02.06.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Anzeige nach § 6 der 44. BImSchV

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Registrierung von Feuerungsanlagen nach § 6 der 44. BImSchV anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr