Feuerungsanlagen; Anzeige

Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen.


Stand: 01.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Anzeige nach § 6 der 44. BImSchV

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Registrierung von Feuerungsanlagen nach § 6 der 44. BImSchV anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr