Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.


Stand: 06.09.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Pass- und Ausweiswesen

Sie können im Bürgerservice vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Pass- und Ausweisangelegenheiten durchführen. Beispielsweise erhalten Sie Pässe, Personalausweise, Kinderreisepässe, sowie vorläufige Dokumente, usw.

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91052 Erlangen

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