Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Stand: 01.02.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Anzeige nach § 53 KrWG

Sie können eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach § 53 KrWG online anzeigen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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