Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung
Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.
Stand: 18.12.2022. Link zum BayernPortal
Informationen
Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
Stadt Erlangen
Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.
Anschrift
Öffnungszeiten
Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.