Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.


Stand: 31.01.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Abt. Soziale Hilfen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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jetzt geschlossen
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Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
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