Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.


Stand: 23.04.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Übernahme von Kosten für die Kindertagesbetreuung beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Übernahme von Kosten für die Kindertagesbetreuung beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Gebührenstelle

Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.

Zuständigkeiten:

Buchstabenbereich A – Gh: Zimmer 807, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2874

Buchstabenbereich Gi – Me: Zimmer 807, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2148

Buchstabenbereich Mf – Sc: Zimmer 806, Telefon +(49) 09131 / 86 - 1739

Buchstabenbereich Sd – Z: Zimmer 806, Telefon +(49) 09131 / 86 - 1572

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich