Naturschutz; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden und Landkreise können mehr Natur- und Grünflächen oder die Bildung in diesem Bereich fördern.
Stand: 15.11.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Zuschuss für Gebäudebegrünung beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Zuschuss für die Begrünung von Gebäuden beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Zuschuss zum Kauf von Mehrwegwindeln beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Zuschuss zum Kauf von Mehrwegwindeln beantragen.
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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Förderprogramm: Gemeinsam mehr Grün für Erlangen
Wälder, Grünflächen und Parks wirken positiv auf das Klima in der Stadt, erhöhen die Lebensqualität, schaffen Artenvielfalt und tragen zu einem Wohlfühlklima bei. Doch auch ein bepflanzter Innenhof, ein begrüntes Dach sowie eine bepflanzte Hausfassade und jeder entsiegelte Quadratmeter leisten einen wertvollen Beitrag für die Stadt. Damit Erlangen noch grüner wird – im Großen und im Kleinen, auf gewerblichen und privaten Flächen – hat die Stadt Erlangen seit Juli 2019 das Förderprogramm „Gemeinsam mehr Grün für Erlangen“ für Begrünungsmaßnahmen aufgelegt. Es richtet sich an Privatpersonen, Interessengruppen und Unternehmen. Begrünungsmaßnahmen werden entsprechend der städtischen Haushaltsmittel mit bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme gefördert.
Mit dem richtigen Substrat und heimischen Arten gelingt es leicht, hochwertige Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen. Begrünungsmaßnahmen wirken sich nachweislich positiv auf das Wohnumfeld und das Stadtklima aus. Mehr Grün- und Verdunstungsflächen innerhalb der Stadt sorgen vor allem bei innerstädtischen Wärmeinseln für Abkühlung und Anfeuchtung der Luft. Auch die Leistung der Photovoltaikanlage auf dem Dach kann durch Dachbegrünung gesteigert werden. Die Begrünung von Dachflächen kann einen enormen Rückhalt von Niederschlagswasser erreichen und die Verdunstung steigern. Restwasser zeitlich verzögert abzuleiten entzerrt die Abflussspitzen entzerren und verringert damit die Überlastung der Kanalsysteme bzw. die Gefahr von Überflutungen. Zudem können Begrünungsmaßnahmen Staub und Schadstoffe binden. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Begrünungsmaßnahmen (Dach- und Fassadenbegrünung) an Bestandsgebäuden
- Flächenentsiegelung und Begrünungsmaßnahmen von Höfen und Freiflächen
- Baumpflanzungen
- insektenfreundliche Grünflächengestaltung
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Förderprogramm: Gemeinsam mehr Grün für Erlangen
Wichtig: Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach dem Abschluss der Begrünungsmaßnahme und nur entsprechend vorhandener Haushaltsmittel.
Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die noch nicht begonnen worden sind.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Förderprogramm: Gemeinsam mehr Grün für Erlangen
- Nach Antragseingang (inkl. Angebot) werden Sie von der Entscheidung (Bestätigung der Förderfähigkeit) schriftlich verständigt.
- Sie beauftragen Fachfirmen für die jeweilige Maßnahme. Die Beauftragung darf erst nach Antragseingang erfolgen.
- Sie bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit Zahlungsbestätigungen beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen ein.
- Die Stadt Erlangen überweist Ihnen die Förderung auf das genannte Konto.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Förderprogramm: Gemeinsam mehr Grün für Erlangen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften sowie Unternehmen.
In einem Kalenderjahr sind nur zwei Maßnahmen pro Antragsteller und Antragstellerin förderberechtigt. Das Förderprogramm ist auf Objekte und Flächen begrenzt, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Erlangen liegen. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung durchzuführen sind.