Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Die Einkommensorientierte Förderung (= EOF) ist eine Zusatzförderung, die Mieter*innen einer EOF geförderten Wohnung auf Antrag gewährt wird.
Informationen
Die EOF-Leistung ist eine einkommensabhängige Leistung. Es gibt drei Einkommensstufen. Die Höhe der EOF-Leistungen richtet sich danach, in welcher Einkommensstufe Sie einzugruppieren sind. Überschreiten Sie die Einkommensgrenze der Stufe III, kann Ihnen keine EOF-Leistung gewährt werden.
Eine Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse und die Eingruppierung in die Einkommensstufe wird durch die Abteilung Wohnungswesen vorgenommen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter eof@stadt.erlangen.de oder telefonisch unter +49 (0) 9131 / 86 - 3044 oder +49 (0) 9131 / 86 - 2978.
Bevor eine EOF-Leistung beantragt werden kann, ist die Vermittlung einer EOF geförderten Wohnung durch die Wohnungsvermittlung erforderlich. Erst nach Vermittlung einer solchen Wohnung kann ein EOF Antrag gestellt werden. Das hierfür benötigte Antragsformular wird Ihnen nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheines automatisch zu gesandt.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle sozialgeförderten Wohnungen auch EOF gefördert sind. Informationen darüber, ob Ihre Wohnung zu diesen Wohnungen gehört, erhalten Sie bei der Abteilung Wohnungswesen.
EOF wird grundsätzlich ab dem ersten Kalender des jeweiligen Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
- Einkommensnachweise
- unterschriebener Mietvertrag
- Weitere Nachweise
Ob darüber hinaus weitere Nachweise benötigt werden, erfahren Sie von der Abt. Wohnungswesen.
Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022)
Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Anschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.