Kommunale Grundstücke; Vermietung und Verpachtung
Die Stadt Erlangen vermietet und verpachtet stadteigene Grundstücke an Bürger*innen.
Informationen
Für die Vermietung und Verpachtung von stadteigenen, nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundstücken ist das Liegenschaftsamt zuständig.
Dabei gibt es eine Vielzahl von möglichen Nutzungen:
- Landwirtschaftliche Bewirtschaftung,
- gärtnerische Nutzung,
- Kfz-Stellplatz (auch Dauervermietung),
- fischereiliche Nutzungsrechte,
- Veranstaltungen,
- Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrt.
Es ist in jedem Fall ein privatrechtlicher Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzung dauerhaft (über einen längeren Zeitraum) oder vorübergehend (zum Beispiel für Veranstaltungen) erfolgen soll.
Anfragen für die Nutzung dieser Flächen erfolgen am Besten per Mail mit einem Lageplan (zum Beispiel aus Google Maps) und Angabe von:
- Zweck,
- Beginn und Zeitraum
- Kontaktdaten des Anfragenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der privatrechtliche Vertrag keine eventuell erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse beinhaltet.
Diese sind gegebenenfalls selbstständig und auf eigene Kosten durch den Antragsteller einzuholen.
Erfolgt die Nutzung von stadteigenen, nicht gewidmeten Flächen ohne vertragliche Grundlage, ist gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung an die Stadt zu entrichten.
Für den Abschluss eines Vertrages ist in aller Regel die Beteiligung anderer Fachdienststellen erforderlich, was eine entsprechende Bearbeitungsdauer zur Folge hat. Es wird daher dringend empfohlen, Anfragen rechtzeitig – mindestens vier Wochen – vor Nutzungsabsicht zu stellen.