Beschäftigtenlehrgang für Quereinsteiger*innen
Mitarbeiter (w/m/d) für die allgemeine Verwaltung, die als Quereinsteiger berufsbegleitend am Beschäftigtenlehrgang I mit entsprechender Prüfung teilnehmen
Sie wollen Ihre persönliche Zukunft als auch die Zukunft der Stadt Erlangen aktiv gestalten?
Wenn Sie ein Interesse für öffentliche Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft haben, Rechts- und Verwaltungsfragen Ihre Neugierde wecken, Sie sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen, Ihnen aber auch der Umgang mit Menschen wichtig ist, dann starten Sie mit einer berufsbegleitenden Weiterbildung zur Verwaltungsfachkraft in eine interessante und abwechslungsreiche Zukunft.
Die Stadt Erlangen bietet Quereinsteiger*innen aus den Berufsfeldern:
• Rechtanwaltsfachangestellte*r,
• Notarfachangestellte*r,
• Steuerfachangestellte*r,
• Versicherungskaufmann/-frau oder
• Bankkaufrau/-mann
die Chance im Rahmen einer berufsbegleitenden Absolvierung des Beschäftigtenlehrgangs I an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) die Erste Prüfung gemäß Nr. 7 Abs. 2 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD zu absolvieren.
Schon während der Absolvierung des Beschäftigtenlehrgangs erwartet Sie ein vielfältiges und anspruchsvolles Betätigungsfeld im gesamten Aufgabenspektrum der Stadtverwaltung Erlangen. Sie werden in einer der zahlreichen Dienststellen eingesetzt und lernen viele der spannenden Herausforderungen kennen, die an die Verwaltung der kleinsten Großstadt Bayerns gestellt werden. Einsatzbereiche sind zum Beispiel das Bürgeramt, das Sozialamt, die Stadtkämmerei, das Bürgermeister- und Presseamt u.v.m. Je nach Einsatzbereich kümmern Sie sich als Sachbearbeiter*in um die Anliegen unserer Bürger*innen, erbringen Beratungsleistungen im direkten/indirekten Kundenkontakt, arbeiten rechtlich, wickeln den Zahlungsverkehr ab oder bereiten Entscheidungen vor.
Als Verwaltungsfachkraft bei der Stadt Erlangen üben Sie einen attraktiven und abwechslungsreichen Beruf aus – in und für Erlangen. Die Qualifizierung bietet Einsatzperspektiven ab Entgeltgruppe 6 bis Entgeltgruppe EG 9a TVöD.
FAQ's Beschäftigtenlehrgang
Um Verwaltungsfachkraft zu werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen zum Einstellungsdatum einen erfolgreichen Abschluss zur/zum* Rechtanwaltsfachangestellten,
Notarfachangestellten, Steuerfachangestellten, Versicherungskauffrau/-mann oder Bankkauffrau/-mann. - Sie sind bereit, im Einstellungsjahr berufsbegleitend am Beschäftigtenlehrgang I der Bayerischen Verwaltungsschule
teilzunehmen. - Sie nehmen erfolgreich am eignungsdiagnostischen Auswahltest und internen Auswahlverfahren der Stadt Erlangen teil.
Darüber hinaus sollten Sie aufgeschlossen sein, ein offenes und kommunikatives Wesen besitzen und gern mit Menschen zu tun haben. Eine schnelle Auffassungsgabe, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind kein*e Einzelkämpfer*in – vielmehr macht es Ihnen Freude in einem Team zu arbeiten. Sie verfügen über Gute EDV- und MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, PowerPoint) bzw. haben die Bereitschaft, sich in die fachspezifischen Programme einzuarbeiten.
Der BL I ist eine berufsbegleitende Weiterqualifikation an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS). Sie ist Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben, die mit denen der Beamt*innen der Zweiten Qualifikationsebene bzw. der Verwaltungsfachangestellten vergleichbar sind. Bei erfolgreichem Abschluss wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachkraft“ verliehen. Der BL I – Lehrgang startet im Februar eines Jahres und dauert insgesamt ein Jahr. Einstellungsdatum ist regelmäßig der 01. Januar desselben Jahres.
Theoretische Ausbildung
Im sogenannten Ortslehrgang werden die Lerninhalte berufsbegleitend in ca. 390 Unterrichtsstunden vermittelt. Das heißt, dass Teilnehmer*innen am Lehrgang i.d.R. ein-zwei Mal pro Woche am Unterricht an der Bayerischen Verwaltungsschule im Ortslehrgang Nürnberg teilnehmen. Im Laufe des Lehrgangs werden mindestens 10 und höchstens 20 zweistündige Leistungsnachweise (= Klausuren) geschrieben.
Inhaltliche Schwerpunkte an der Bayerischen Verwaltungsschule sind die Lehrgebiete:
• Recht (z.B. Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Sicherheitsrecht, Privatrecht, Baurecht),
• Wirtschaft- und Finanzlehre (z.B. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Kommunale Finanzwirtschaft) sowie
• Verwaltungslehre (z.B. Verwaltungsorganisation).
Bei erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erfolgt die Zulassung zur Fachprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen (zwei Tage) und einem fachpraktischen Teil und wird direkt im Anschluss an den dreiwöchigen Abschlusslehrgang (im Blockunterricht) durchgeführt. Die hier erzielten Ergebnisse werden im Rahmen des Gesamtprüfungsergebnisses berücksichtigt.
Weiterführende Informationen zur fachtheoretischen Ausbildung finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Verwaltungsschule.
Praktischer Einsatz in der Verwaltung während des BL I
Wenn Sie als Quereinsteiger*in zum 01. Januar des Jahres bei der Stadtverwaltung Erlangen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis treten, werden Sie sofort in einer Fachdienststelle eingesetzt. Hier werden Sie durch konkrete und praxisbezogene Tätigkeiten die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge einer/eines* Sachbearbeiter*in in der Verwaltung kennenlernen und systematisch mit den Berufsinhalten einer Verwaltungsfachkraft vertraut gemacht. Sie bekommen Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens mit, wenden Rechtsvorschriften fallbezogen an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig direkten Kontakt zu den Bürger*innen unserer Stadt. Sie stellen als Mitarbeiter*in der Stadt Erlangen durch einen dienstleistungsorientierten Umgang eine umfassende Beratung unserer Kund*innen sicher. Sie bearbeiten als Sachbearbeiter*in Anträge und Anfragen, treffen die notwendigen Verwaltungsentscheidungen, erledigen aber auch organisatorische Tätigkeiten. Es erwartet Sie also eine Vielzahl von anspruchsvollen und abwechslungsreichen Aufgaben. Im Laufe der Weiterbildung, die ab Februar des Einstellungsjahres startet, sollen Sie einen Einblick in die Aufgaben unserer Stadtverwaltung erhalten und auf Ihren künftigen Einsatz in Theorie und Praxis bestmöglich vorbereitet werden.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in EG 5, Stufe 1 TVöD. Das Anfangsgehalt beträgt in der niedrigsten Entgeltgruppe EG 5, Stufe 1, zurzeit 2576,29 € Brutto.
Nach erfolgreich abgelegter Fachprüfung I haben Sie die Möglichkeit, sich auf Verwaltungsstellen bis EG 9 a TVöD zu bewerben. Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgen entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird. Es gilt das Leistungsprinzip. Das Gesetz sieht daher bestimmte Eingruppierungskriterien vor. Hat ein*e Mitarbeiter*in eine Stelle inne und erfüllt alle Stellenmerkmale, so erfolgt die Eingruppierung entsprechend der vorher festgelegten Stellenbewertung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“). Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen.
Sämtliche Lehrgangs- und Prüfungsgebühren des Beschäftigtenlehrgang I werden von der Stadt Erlangen getragen.
Auch stellen wir Sie unter Entgeltfortzahlung für die lehrgangs- und prüfungsbedingte Abwesenheit frei. Sie binden sich jedoch im Rahmen einer Rückzahlungsvereinbarung. Diese kommt zum Tragen, sofern Sie vor Ablauf von zwei Jahren nach Ablegen der Fachprüfung I aus dem Dienst der Stadt Erlangen ausscheiden oder während des Lehrgangs Ihren Pflichten nicht nachkommen.
Die Stadt Erlangen bietet eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, umfangreiche Sozialleistungen sowie die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen.
Wer regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, profitiert von vergünstigten VGN-Tickets/Firmen-Abo sowie einem Fahrtkostenzuschuss.
Die Fahrten zur Bayerischen Verwaltungsschule werden nach Maßgabe des Bayer. Reisekostengesetztes erstattet.
Aufgrund großzügiger Gleitzeitregeln können Sie Ihre tägliche Arbeitszeit -außerhalb der Unterrichtszeiten- in den meisten Einsatzbereichen flexibel gestalten.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des BL I sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachkraft“ zu führen.
Im Rahmen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung können Sie sich danach auch auf intern ausgeschriebene Stellen bewerben und sich innerhalb der Stadtverwaltung beruflich verändern. Es erwarten Sie also später unterschiedlichste Einsatzbereiche, die Arbeitsplatzwechsel und somit Beschäftigung je nach Ihren Interessen und Fähigkeiten zulassen. Die Organisation der Stadtverwaltung spiegelt sich im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes wider.
Die Stadt Erlangen fördert ihre Beschäftigten bei der persönlichen und beruflichen Weiterbildung. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung wird u.a. ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Fort- und Weiterbildungsprogramm angeboten.
Darüber hinaus können sich besonders leistungsfähige und motivierte Verwaltungsfachkräfte zur*zum Verwaltungsfachwirt*in weiterbilden und in den gehobenen Verwaltungsdienst aufsteigen. Dafür absolvieren Sie eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung, den sogenannten Beschäftigtenlehrgang II. Im Rahmen dieser Weiterbildungsmaßnahme werden sämtliche Gebühren von der Stadtverwaltung Erlangen übernommen sowie eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts für die Zeit der lehrgangs- und prüfungsbedingten Abwesenheit gewährt. Als Verwaltungsfachwirt*in haben Sie später die Möglichkeit auch Führungspositionen zu übernehmen.
In der Regel findet die Ausschreibung im Mai des Vorjahres statt.
Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der jährlichen Ausschreibung.
Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und verfolgen eine Politik der Chancengleichheit.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.