Brandmeister*in
Sie wollen sowohl Ihre persönliche Zukunft als auch die Zukunft der Stadt Erlangen aktiv gestalten?
Sie wollten immer schon Feuerwehrmann*Feuerwehrfrau werden und haben bereits eine abgeschlossene Ausbildung, die für den Dienst bei der Feuerwehr förderlich ist? Sie sind teamfähig und bereit, eine verantwortungsvolle Aufgabe zum Schutz der Bürger*innen wahrzunehmen? Dann ergreifen Sie Ihre Chance und bewerben sich auf einen der Ausbildungsplätze zum*zur Brandmeister*in bei der Ständigen Wache der Stadt Erlangen.
Die Ausbildung gliedert sich in das 6-monatige Grundlagenmodul, in welchem Sie in Praxis und Theorie auf die vielfältigen Feuerwehraufgaben vorbereitet werden, den Rettungssanitäter-Lehrgang und die Führerscheinausbildung C, CE.
Nach Ihrer Ausbildung zum*zur Brandmeister*in nehmen Sie an allen Einsätzen der Feuerwehr Erlangen teil. Hierbei erledigen Sie die vielfältigsten Aufgaben im Bereich der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung sowie bei Einsätzen mit medizinischem Hintergrund. Retten, Löschen, Bergen, Schützen - vier Schlagworte die das Aufgabengebiet bestens umschreiben. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Überprüfung und Instandhaltung der technischen Geräte, Tätigkeit als Rettungssanitäter*in und die Teilnahme am Dienstsport. Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an körperlicher und seelischer Belastbarkeit, Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz.
Es wartet ein attraktiver, anspruchsvoller und abwechslungsreicher Beruf auf Sie. – Für mich. Für uns. Für Erlangen.
Weitere Informationen zur Ausbildung sowie zur Ständigen Wache der Stadt Erlangen finden Sie auf der Homepage der Feuerwehr Erlangen sowie in den FAQ's weiter unten.
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FAQ's Ausbildung - Brandmeister*in
Für ein Ausbildung zum*zur Brandmeister*in müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens Besitz des erfolgreichen Mittelschulabschlusses
- Abgeschlossene, für den feuerwehrdiensttaugliche Berufsausbildung
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands
- einwandfreier Leumund (verfassungstreu und ohne Vorstrafen)
- Nichtüberschreiten der Altersgrenze (derzeit 35 Jahre) zum Zeitpunkt der Einstellung
- Mindestgröße von 162 cm
- Besitz der Führerscheinklasse B oder C
- Nachweis über das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze oder einer gleich- bzw. höherwertigen Leistung
- Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen in Bronze oder in einer gleich- bzw. höherwertigen Leistung
- erfolgreiche Teilnahme an der Einstellungsprüfung (sportlich, schriftlich, praktisch)
- Gutes Sehvermögen (Brillenträger*innen benötigen auf jedem Auge eine Sehleistung ohne Korrektur von mindestens 50 %. Mit Brille muss sie auf einem Auge voll, auf dem anderen Auge auf mindestens 70 % korrigierbar sein.)
- keine gesundheitlichen Einschränkungen
- Höhentauglichkeit
Darüber hinaus muss sich Ihr Wohnsitz innerhalb eines festgelegten Bereichs (Fahrzeit max. 60 min nach Routenplaner) zur Feuerwache befinden (sog. Residenzpflicht). Die Arbeit im Schichtdienst sollte für Sie ebenfalls kein Problem darstellen.
Die Ausbildung für die Laufbahnausbildung 2. Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst umfasst in Bayern insgesamt 12 Monate und besteht aus folgenden Teilen:
Grundlagenmodul
Im 6-monatigen Grundlagenmodul (mind. 800 Unterrichtseinheiten) werden sie in Praxis und Theorie auf die vielfältigen Feuerwehraufgaben vorbereitet. Sie werden dazu befähigt, alle im Einsatzdienst anfallenden Tätigkeiten von Feuerwehrbeamt*innen richtig und sicher unter den im Einsatz herrschenden Belastungen ausführen zu können. Das Grundlagenmodul endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung und wird bei einer der bayerischen Berufsfeuerwehren oder „Ständig besetzten Wachen“ durchgeführt.
Außerdem müssen Sie das Sport- und Rettungsschwimmabzeichen erfolgreich ablegen.
Rettungssanitäter-Lehrgang:
Die erfolgreiche Teilnahme am Rettungssanitäter-Lehrgang ist Pflichtbestandteil der 12-monatigen Ausbildung. Der Lehrgang zum*r Rettungssanitäter*in umfasst folgende Punkte:
- 160 Stunden theoretische und praktische Ausbildung
- 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 160 Stunden Krankenhauspraktikum
- 40 Stunden Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung
- Führerscheinausbildung C, CE
Die 12-monatige Ausbildungszeit durchlaufen Sie als Brandmeisteranwärter*in im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Mit Ausbildungsbeginn werden Sie zum*zur Beamt*in auf Widerruf ernannt. Hiermit entstehen spezielle Rechte und Pflichten, die für Beamt*innen gesetzlich geregelt sind, da Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis befinden. Sie erhalten keinen Ausbildungsvertrag, denn die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Bereits während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie monatliche Bezüge in Höhe von 1.359,93 € (brutto) und ca. 1.314,96 € (netto), falls Sie unverheiratet sind und keine Kinder haben.
Darüber hinaus bezahlt die Stadt Erlangen einen Sonderzuschlag für Beamtenanwärter*innen im feuerwehrtechnischen Dienst in der 2. Qualifikationsebene in Höhe von 35 v. H. des Anwärtergrundbetrages, damit Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können. Dieser beträgt aktuell 475,98 € (brutto).
Dazu kommen vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29 €, eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie eventuell ein Orts- und Familienzuschlag.
Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).
Nach der Ausbildung beträgt das Anfangsgehalt in Besoldungsgruppe A7, Stufe 2, zurzeit 2713,94 € (brutto) und ca. 2336,19 € (netto), falls Sie unverheiratet sind und keine Kinder haben.
Darüber hinaus erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 6,65 €, eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie eventuell ein Orts- und Familienzuschlag. Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen.
Nach einem Jahr erhalten Sie eine Amtszulage für den Einsatzdienst der Feuerwehr in Höhe von 84,25 €, welche nach zwei Jahren auf 168,54 € (Stand: 01.12.2022) erhöht wird.
Zuschläge für geleistete Dienste zu ungünstigen Zeiten (z.B. nachts, sonn- und feiertags) werden ebenfalls gewährt.
Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes werden sämtliche Gebühren von der Stadt Erlangen getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind (z.B. Arbeits- und Schutzkleidung, Fachbücher oder Prüfungsvorbereitungshefte).
Die Fahrten zum Grundlagenmodul werden nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und der Trennungsgeldverordnung (TGV) erstattet. Ebenso erfolgt die Stellung einer unentgeltlichen Unterkunft während des Grundlagenmoduls bei einem Lehrgangsort außerhalb von Erlangen.
Alle Sozialleistungen, die die Stadtverwaltung Erlangen ihren Mitarbeiter*innen bietet, gelten selbstverständlich auch für unsere Nachwuchskräfte.
Wer regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, erhält von der Stadt Erlangen einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss. Während der Ausbildung können Nachwuchskräfte das Bayerische Ermäßigungsticket (29 €-Ticket) erwerben. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf Antrag in voller Höhe von der Stadt Erlangen erstattet.
Beamt*innen fallen nicht unter die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Pflegeversicherung besteht jedoch Versicherungspflicht. Schon als Beamtenanwärter*in haben Sie bei der Stadt Erlangen einen Beihilfeanspruch. Beihilfe ist eine anteilige Erstattung von konkret angefallenen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie zu Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen durch den Dienstherren an die/den* Beihilfeberechtigte*n. Die Beihilfe deckt in der Regel 50 bis 80% der Kosten ab. Um die Restkosten zu begleichen, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements finden regelmäßige Sportkurse und weitere gesundheitsfördernde Angebote statt, an denen Sie teilnehmen können.
Die Ausbildungszahlen der Stadt Erlangen orientieren sich am voraussichtlichen Personalbedarf.
Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann die Stadt Erlangen Ihnen somit eine Übernahmegarantie für eine anschließende Beschäftigung bieten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung mit dem Bestehen der Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe als Brandmeister*in (Besoldungsgruppe A7).
Als Mitarbeiter*in im feuerwehrtechnischen Dienst der 2. Qualifikationsebene nehmen Sie an allen Einsätzen der Feuerwehr Erlangen zum Schutz der Bürger*innen der Stadt Erlangen teil. Hierbei erledigen Sie die vielfältigsten Aufgaben im Bereich der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung sowie bei Einsätzen mit medizinischem Hintergrund. Retten, Löschen, Bergen, Schützen sind vier Schlagworte die das Aufgabengebiet bestens umschreiben.
Als Feuerwehreinsatzkraft führen Sie moderne Feuerwehrfahrzeuge bis 24 t, bedienen die verschiedensten technischen Geräte im Einsatz und werden als Rettungssanitäter*in tätig. Eine Ausbildung zur Feuerwehrtaucher*in ist ebenso möglich.
Der Schichtdienst wird, auch an Sonn- und Feiertagen, im 24-Stunden-Rhythmus durchgeführt. Sichergestellt wird der Dienstbetrieb an 365 Tagen im Jahr durch drei Wachabteilungen. Schichtwechsel erfolgt täglich um 07.30 Uhr. Eine 24-Stunden-Schicht gliedert sich in Arbeits- und Bereitschaftszeiten. An Sonn- und Feiertagen besteht Bereitschaftsdienst. Mit Einsätzen ist jederzeit zu rechnen, diese sind vorrangig abzuarbeiten. In Ihrer Freizeit müssen Sie damit rechnen, dass Sie zur Unterstützung bei Großschadenslagen alarmiert werden.
Bei der Stadt Erlangen wird die Ausbildung als erster Schritt der Personalentwicklung angesehen. Nach deren Absolvierung stehen den Mitarbeiter*innen umfangreiche berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zur Verfügung.
Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis zum*zum Brandinspektor*in. Hierbei steht das Prinzip der Leistungsorientierung bei der Stadtverwaltung Erlangen im Fokus des Geschehens.
Darüber hinaus können Sie nach Weiterbildungen unter anderem als Maschinist*in, Gruppenführer*in oder Taucher*in tätig sein.
Bei entsprechender fachlicher sowie persönlicher Eignung können Sie zudem im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn in die dritte Qualifikationsebene im Wege der Ausbildungsqualifizierung oder modularen Aufstiegsqualifizierung aufsteigen. Im Rahmen dieser Aufstiegsmaßnahmen werden sämtliche Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von der Stadtverwaltung Erlangen übernommen.
Der Bewerbungszeitraum läuft ca. von Februar bis April des Vorjahres der Einstellung.
Da die Stadt Erlangen ihre Ausbildungszahlen am aktuellen Personalbedarf orientiert, wird nicht jeder Beruf auch jedes Jahr angeboten. Ob der Beruf ausgebildet wird und den genauen Bewerbungstermin entnehmen Sie bitte unseren Stellenausschreibungen.
Nach Überprüfung der Einstellungsvoraussetzungen werden Sie zur Einstellungsprüfung eingeladen. Diese Prüfung gliedert sich in einen sportlichen, praktischen und schriftlichen Teil.
Sportlicher Teil:
- Drehleitersteigen
Die Prüflinge müssen eine Drehleiter, welche bei einem Aufrichtewinkel von 75° voll ausgezogen ist, innerhalb der festgelegten Zeit besteigen.
Anforderungen: 60 Sekunden für alle Altersklassen - 3.000m Lauf
3.000m Lauf auf einer Laufbahn (7,5 Runden á 400m)
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: 15:00 Minuten; < 18 Jahre: 16:00 Minuten - Kasten-Bumerang-Test
Ein Parcours muss schnellstmöglich einmal durchlaufen werden. Er beginnt mit einer Rolle vorwärts. Anschließend müssen insgesamt drei Kastenteile übersprungen und durchkrochen werden. Abschließend folgt die Überquerung der Ziellinie. Nach der Rolle vorwärts, sowie nach jedem Kastenteil muss eine Pylone in der Mitte des Parcours rechts umlaufen werden. Der Abstand zwischen den Matten / Kastenteilen zur Pylone beträgt jeweils 2m.
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: 20 Sekunden; < 18 Jahre: 20 Sekunden - Wechselsprünge
Beidbeiniges, seitliches Überspringen eines Hindernisses. Anzahl der Wiederholungen in 30 Sekunden. Das Hindernis darf nicht berührt werden.
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: 42 Sprünge, Höhe des Hindernis 33cm; < 18 Jahre: 42 Sprünge, Höhe des Hindernis 15cm - Beugehang
Schulterbreites Hängen mit gebeugten Armen an einer Klimmzugstange. Das Hängen erfolgt dabei im Kammgriff (Daumen zeigen nach außen). Das Kinn muss dabei über der Klimmzugstange stehen. Mit Unterschreiten oder Umgreifen ist die Übung beendet. Eine Aufstiegshilfe ermöglicht den Beugehang ohne Klimmzug.
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: 44 Sekunden; < 18 Jahre: 30 Sekunden - Personenrettung
Ein Dummy / Übungspuppe muss über drei Runden rückwärts um zwei Pylonen gezogen werden. Die Pylonen stehen im Abstand von 11m zueinander.
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: 75 kg Dummy in 60 Sekunden; < 18 Jahre: 50 kg Dummy in 60 Sekunden - 200-Meter-Schwimmen
Es sind alle Schwimmstile, sowie die Verwendung einer Schwimmbrille erlaubt. Sonstige Schwimmhilfen dürfen nicht verwendet werden. Ein Startsprung mit den Beinen voraus ist nicht zulässig.
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: 4:30 Minuten; < 18 Jahre: 5:20 Minuten - Streckentauchen
Das Streckentauchen startet im Wasser vom Beckenrand aus. Es müssen 15 Meter ohne auftauchen eines Körperteils absolviert werden. Dabei darf die Bahn nicht verlassen werden. Das Ziel der Tauchstrecke ist mit einem Tauchring markiert. Die Verwendung einer Schwimmbrille ist erlaubt. Sonstige Schwimmhilfen dürfen nicht verwendet werden.
Anforderungen: ≥ 18 Jahre: ≥ 15 Meter; < 18 Jahre: ≥ 15 Meter
Praktischer Teil:
Hier zeigen Sie an fünf Stationen Ihr handwerkliches und praktisches Geschick sowie Kenntnisse der Ersten Hilfe. Zum Beispiel:
- Verbindung von Metallplatten mittels verschiedener Befestigungen
- Kürzung eines Holzbalkens und anschließendes Verlängern zweier Holzbalken auf Zug- und Druckkräfte
- Anschluss eines ¾“-Wasserschlauches an eine Kupplung, mit Sicherung durch eine Schlauchschelle
- Erkennen und Erklären verschiedener Schilder (Warn-, Verbots-, Gebots- und Hinweisschilder)
- Schätzung verschiedener Höhen, Gewichte und Volumina
- Durchführung einer Erstversorgung von Patienten und Absetzen eines Notrufs
Schriftlicher Teil:
- Grundlagentest Deutsch
Rechtschreibung, Grammatik, Textverständnis, Zusammenfassung eines Textes - Grundlagentest Rechnen (Niveau 9. Klasse Hauptschule)
Grundrechenarten, Bruchrechnen, Dreisatz, Textaufgaben
Die Berechnungen erfolgen ohne Hilfsmittel wie Taschenrechner oder Smart-Phone. - Test Allgemeinwissen
Politik, Nachrichten, aktuelles Tagesgeschehen, Erdkunde, Geschichte usw. - Test praktisch-logisches Denken
Satzergänzungen, Abstraktionen, Zahlenreihen, Wochentage, Maße und Gewichte, Textaufgaben, räumliches Vorstellungsvermögen, Abwicklungen - je Test beträgt die Prüfungszeit 30 Minuten
Zur Einstellung wird zugelassen, wer alle drei Prüfungsteile erfolgreich bestanden und in einem abschließenden Bewerbungsgespräch seine Eignung bewiesen hat. Nach dem Auswahlgespräch erfolgt eine betriebs- und amtsärztliche Untersuchung bezüglich der gesundheitlichen Eignung für den Feuerwehrdienst.
Weitere Informationen zum Ablauf des Einstellungsverfahrens erhalten Sie auch auf der Homepage der Feuerwehr Erlangen.
Bei allgemeinen Fragen zum Einstellungsverfahren: | Bei fachlichen Fragen zum Berufsbild und zur ständigen Wache: |
Frau Nordmann Tel.: 09131/86-1078 | Herr Weidinger und Herr Racher Tel.: 09131/86-2513 bzw. -1242 |
E-Mail: ausbildung@stadt.erlangen.de |