Diplom-Verwaltungswirt*in (FH)
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst
Sie wollen Ihre persönliche Zukunft als auch die Zukunft der Stadt Erlangen aktiv gestalten?
Wenn Sie ein Interesse für öffentliche Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft haben, sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen, Rechts- und Verwaltungsfragen Ihre Neugierde wecken, Ihnen aber auch der Umgang mit Menschen wichtig ist, dann starten Sie mit einem dualen Studium zum*zur Diplom-Verwaltungswirt*in (FH) in eine interessante und abwechslungsreiche Zukunft.
Bereits während des Studiums lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen kennen, die an die Verwaltung der kleinsten Großstadt Bayerns, die Stadt Erlangen, gestellt werden. Sie lösen anspruchsvolle Managementaufgaben und setzen diese als Repräsentant*in der Stadt Erlangen effizient um.
Je nach Einsatzbereich nehmen Sie eine gehobene Sachbearbeitung wahr, beschäftigen sich mit komplexen Fragestellungen, steuern Arbeitsabläufe, kümmern sich jedoch auch um die Anliegen unserer Bürger*innen und erbringen Beratungsleistungen. Wenn Sie neben der Begeisterung für Ihre Arbeit auch hohe Einsatzbereitschaft und soziale Kompetenz mitbringen, haben Sie später unter Umständen die Chance, Ihr eigenes Team oder Ihre Abteilung zu leiten. Auf den Punkt gebracht befähigt Sie das Studium zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitertätigkeit bis hin zu Führungsaufgaben im Bereich des mittleren und gehobenen Managements in der Verwaltung.
Es wartet ein attraktiver, anspruchsvoller und abwechslungsreicher Beruf auf Sie. – Für mich. Für uns. Für Erlangen.
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FAQ's Duales Studium - Diplom-Verwaltungswirt*in
Um Beamtenanwärter*in in der dritten Qualifikationsebene zu werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen die unbeschränkte Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder erwerben diese bis zum Einstellungstermin.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands oder erwerben diese bis zum Einstellungstermin.
- Zum Einstellungszeitpunkt dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Sie nehmen erfolgreich an der Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses im Oktober des Jahres, das dem Einstellungsjahr vorangeht, teil. Nähere Informationen hierzu können Sie der Homepage des Bayerischen Landespersonalausschusses Landespersonalausschusses entnehmen.
Darüber hinaus sind eine schnelle Auffassungsgabe sowie die Fähigkeit zu flexiblem Denken und Handeln für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie besitzen Geschick im Umgang mit Menschen, ein offenes und kommunikatives Wesen sowie Teamgeist, denn diese Eigenschaften sind besonders wichtig – nicht nur im direkten Kontakt mit den Erlanger Bürger*innen, sondern auch in der Kooperation und Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg*innen sowie später in Führungsaufgaben.
Der Vorbereitungsdienst bei der Stadt Erlangen dauert 3 Jahre. Fachtheoretische Studienabschnitte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich allgemeine innere Verwaltung - mit Standort in Hof wechseln sich mit berufspraktischen Abschnitten in den verschiedenen städtischen Dienststellen ab. Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. September.
Fachtheoretisches Studium
Das fachtheoretische Studium findet im Rahmen von 4 Studienabschnitten an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern statt und umfasst vor allem rechts-, wirtschafts- und verwaltungswissenschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Studieninhalte. Die fachtheoretischen Studienabschnitte bestehen aus Vorlesungen, fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen, fachspezifischen Übungen sowie Projekten. Die Studienfächer gliedern sich in die drei großen Fachgruppen:
- Recht (z.B. Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Sozialrecht, Privatrecht, Europarecht),
- Wirtschafts- und Finanzlehre (z.B. Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Kommunale Haushaltswirtschaft) sowie
- Verwaltungslehre (z.B. Verwaltungsorganisation, Soziologie, Personalmanagement).
Insgesamt sind während des kompletten Studiums ca. 24 Klausuren mit einer Bearbeitungsdauer von 1 ½ bis 5 Stunden abzulegen. Diese dienen als Leistungsstandanzeiger für die Studierenden. Zudem wird eine Projektarbeit und eine handlungsorientierte Präsentation erbracht. Im zweiten Ausbildungsjahr findet gegen Ende des 2. Fachstudienabschnittes eine Zwischenprüfung statt, deren Bestehen Voraussetzung für die Weiterführung des Studiums ist (bei einmaliger Wiederholungsmöglichkeit). Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt in das Gesamtprüfungsergebnis mit ein. Die Studierenden erstellen dann zu Beginn des 4. Fachstudienabschnittes eine Diplomarbeit, für welche ihnen eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten, davon 1 ½ Monate vorlesungsfrei, zur Verfügung steht. Das Ergebnis der Diplomarbeit fließt ebenfalls in das Gesamtprüfungsergebnis mit ein. Darüber hinaus ist am Ende des 4. Fachstudienabschnittes schließlich noch die Qualifikationsprüfung zu absolvieren. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die hier erzielten Ergebnisse werden natürlich im Rahmen des Gesamtprüfungsergebnisses berücksichtigt.
Weiterführende Informationen zum fachtheoretischen Studium finden Sie auf der Homepage der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung.
Berufspraktische Studienzeiten
Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachdienststellen der Stadt Erlangen. Wir sehen Sie schon während des Vorbereitungsdienstes als vollwertige*n Mitarbeiter*in an, d.h. Sie sitzen nicht im Keller des Rathauses und dürfen Fälle theoretisch bearbeiten, sondern Sie sind direkt an der Front tätig. Durch konkrete und praxisbezogene Tätigkeiten lernen Sie die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge der dritten Qualifikationsebene kennen und werden systematisch mit den Berufsinhalten vertraut gemacht. Sie bekommen Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens mit, wenden Rechtsvorschriften fallbezogen an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig direkten Kontakt zu den Bürger*innen unserer Stadt. Sie stellen als Mitarbeiter*in der Stadt Erlangen durch einen dienstleistungsorientierten Umgang eine umfassende Beratung unserer Kund*innen sicher. Sie bearbeiten als Sachbearbeiter*in Anträge und Anfragen, treffen die notwendigen Verwaltungsentscheidungen, steuern Arbeitsabläufe, erledigen aber auch organisatorische Tätigkeiten. Als Beamt*in der dritten Qualifikationsebene übernehmen Sie hierbei in der Regel die schwierigen und komplexen Fälle und Fragestellungen, da Sie im Rahmen Ihres Studiums für eine gehobene Sachbearbeitung befähigt werden, was sich u.a. in der Auseinandersetzung mit Kommentarmeinungen und Rechtsprechung widerspiegelt. Sie lösen anspruchsvolle Managementaufgaben und setzen diese als Repräsentant*in der Stadt Erlangen effizient um. Im Kundenkontakt übernehmen und bewältigen Sie speziell auch konfliktträchtige Situationen, in denen es neben dem Fachwissen vor allem auch auf Verhandlungsgeschick, kommunikative Fähigkeiten und weitere soziale Kompetenzen ankommt.
Es erwartet Sie also eine Vielzahl von anspruchsvollen und abwechslungsreichen Aufgaben: Vom Erlass einer sicherheitsrechtlichen Anordnung, der Erteilung einer Baugenehmigung über die Gewährung von Arbeitslosengeld II, der Organisation von wichtigen kulturellen Veranstaltungen bis hin zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige. Im Rahmen der Ausbildung sollen Sie einen breiten Einblick in die Aufgaben unserer Stadtverwaltung erhalten. Darüber hinaus erhalten Sie Rückmeldung über Stärken und Schwächen, damit Sie Ihre persönliche Weiterentwicklung aktiv angehen können. Ziel ist es stets, Sie auf Ihren späteren Einsatz nach der Ausbildung vorzubereiten.
Bei guten Leistungen besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Ebenso kann ein Praktikum bei der Regierung von Mittelfranken abgeleistet werden.
Bereits mit Studienbeginn werden Sie zum*zur Beamt*in auf Widerruf ernannt. Hiermit entstehen spezielle Rechte und Pflichten, die für Beamtinnen und Beamte gesetzlich geregelt sind, da Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis befinden. Sie erhalten keinen Ausbildungsvertrag, denn die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Mit der Anmeldung bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern erwerben Sie auch gleichzeitig für die Dauer des Studiums einen Student*innenstatus.
Bereits während des Studiums erhalten Sie monatliche Bezüge in Höhe von 1.413,85 € (brutto) und ca. 1.373,35 € (netto), falls Sie unverheiratet sind und keine Kinder haben.
Dazu kommen vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29 €, eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie eventuell ein Orts- und Familienzuschlag.
Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).
(Stand: 01.12.2022)
Nach dem Studium beträgt das Anfangsgehalt in Besoldungsgruppe A9, Stufe 2, zurzeit 2.923,21 € (brutto) und ca. 2.450,21 € (netto), falls Sie unverheiratet sind und keine Kinder haben.
Darüber hinaus erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 6,65 €, eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie eventuell ein Orts- und Familienzuschlag. Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen.
Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).
Die Konzeption als dualer Studiengang bietet für Sie den Vorteil, dass Sie schon während Ihres Studiums in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Erlangen stehen. Im Rahmen des Studiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst müssen Sie keine Gebühren bezahlen, da sämtliche Studien- und Prüfungsgebühren von der Stadt Erlangen getragen werden. Ebenso erfolgt die Gestellung einer unentgeltlichen Unterkunft für unsere Studierenden an der Hochschule in Hof.
Auch die Kosten für die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern (inkl. Ergänzungslieferungen) werden von der Stadt Erlangen übernommen.
Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes wird zudem ein dienstlicher Laptop zur Nutzung überlassen.
Die Fahrten zur Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern werden nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und der Trennungsgeldverordnung (TGV) erstattet.
Alle Sozialleistungen, die die Stadtverwaltung Erlangen ihren Mitarbeiter*innen bietet, gelten selbstverständlich auch für unsere Nachwuchskräfte.
Wer regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, erhält von der Stadt Erlangen einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss. Während der Ausbildung können Nachwuchskräfte das Bayerische Ermäßigungsticket (29 €-Ticket) erwerben. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf Antrag in voller Höhe von der Stadt Erlangen erstattet. Es besteht (je nach Verfügbarkeit) jedoch auch die Möglichkeit einen städtischen Mitarbeiter*innenparkplatz zu beantragen.
Beamt*innen fallen nicht unter die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Pflegeversicherung besteht jedoch Versicherungspflicht. Schon als Beamtenanwärter*in haben Sie bei der Stadt Erlangen einen Beihilfeanspruch. Beihilfe ist eine anteilige Erstattung von konkret angefallenen Aufwendungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie zu Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen durch den Dienstherren an den*die Beihilfeberechtigte*n. Die Beihilfe deckt in der Regel 50 bis 80% der Kosten ab. Um die Restkosten zu begleichen, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen.
Aufgrund großzügiger Gleitzeitregeln kann die tägliche Arbeitszeit außerhalb der Schulzeiten in den meisten Einsatzbereichen ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit flexibel gestaltet werden.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements finden regelmäßige Sportkurse und weitere gesundheitsfördernde Angebote statt, an denen Sie teilnehmen können.
Die Ausbildungszahlen der Stadt Erlangen orientieren sich am voraussichtlichen Personalbedarf.
Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann die Stadt Erlangen Ihnen somit eine Übernahmegarantie für eine anschließende Beschäftigung bieten.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird Ihnen der akademische Grad "Diplom-Verwaltungswirt*in (FH)" verliehen.
Sie werden im Rahmen des Vorbereitungsdienstes als „Generalist*in“ ausgebildet. Dies bedeutet, dass Sie in der Ausbildung auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung im Rahmen der Einsätze in den unterschiedlichen Fachbereichen vorbereitet werden, mit der Folge, dass Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Vorbereitungsdienstes annähernd überall tätig werden können; erst danach erfolgt mit der zugewiesenen Planstelle eine gewisse Spezialisierung. Im Rahmen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung können Sie sich danach auch auf intern ausgeschriebene Stellen bewerben und sich innerhalb der Stadtverwaltung beruflich verändern (Job rotation). Es erwarten Sie also später unterschiedlichste Einsatzbereiche, die Arbeitsplatzwechsel und somit Beschäftigung je nach Ihren Interessen und Fähigkeiten zulassen. Eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten auf einem hohen Anforderungsniveau kommen auf Sie zu. Die Übernahme einer qualifizierten Sachbearbeitung bedeutet das selbständige und verantwortliche Bearbeiten und Entscheiden im eigenen Aufgabenbereich, wobei es stets um komplexe Aufgabenstellungen und Fallbearbeitung geht. Ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiter*in können die Leitung eines Sachgebietes bzw. die Leitung einer Abteilung folgen.
Die Organisation unserer Stadtverwaltung spiegelt sich im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans wider.
Bei der Stadt Erlangen wird die Ausbildung als erster Schritt der Personalentwicklung angesehen. Nach deren Absolvierung stehen den Mitarbeiter*innen umfangreiche berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung wird u.a. ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Fort- und Weiterbildungsprogramm angeboten.
Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis zur Verwaltungsrät*in. Hierbei steht das Prinzip der Leistungsorientierung bei der Stadtverwaltung Erlangen im Fokus des Geschehens.
Darüber hinaus können besonders qualifizierte und motivierte Beamt*innen in die vierte Qualifikationsebene (ehemaliger höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst) im Wege der modularen Qualifikation aufsteigen.
Der Bewerbungszeitraum läuft ca. von März bis Juni des Vorjahres der Einstellung.
Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der jährlichen Stellenausschreibung.
Online-Bewerbung beim Bayerischen Landespersonalausschuss
Wir bitten Sie, sich ausschließlich über das Online-Formular des Bayerischen Landespersonalausschusses zu bewerben. Das Formular finden Sie hier. Wählen Sie im Online-Antrag unter Studienrichtungen das Studium "Diplom-Verwaltungswirt*in (FH) in der Kommunalverwaltung“ und unter Arbeitsort "Stadt Erlangen" aus. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen direkt an die Stadt Erlangen ist vorerst nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses finden Sie unter www.lpa.bayern.de.
Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses
Sie erhalten nach Ablauf des Anmeldezeitraums eine Einladung zur Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses, welche jeweils im Oktober des Jahres, das dem Einstellungsjahr vorangeht, stattfindet und nehmen erfolgreich daran teil.
Voraussichtlich Mitte Dezember nach der Auswahlprüfung erhalten Sie vom Landespersonalausschuss Ihr Ergebnis in Form eines Prüfungszeugnisses mit der erreichten Gesamtnote und Platzziffer mitgeteilt.
Personalauswahlverfahren der Stadt Erlangen
Im Zeitraum Dezember bis Februar werden Sie – je nach Ergebnis der Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses – zu einem ergänzenden Auswahlverfahren der Stadt Erlangen eingeladen. Die Stadt Erlangen nimmt nur Kontakt zu Bewerber*innen auf, die aufgrund der erzielten Platzziffer für die Einladung zum Personalauswahlverfahren in Frage kommen. Alle anderen Bewerber*innen werden nicht kontaktiert und erhalten auch keine schriftliche Mitteilung. Bitte sehen Sie daher davon ab, uns vorab eine schriftliche Bewerbung zuzuschicken. Das ergänzende Auswahlverfahren der Stadt Erlangen wird nach den Regeln eines Assessment-Centers durchgeführt und besteht aus mehreren Modulen.
Im Anschluss daran teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit, ob eine Einstellung bei der Stadt Erlangen möglich ist oder nicht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stadt Erlangen verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.
Bei allgemeinen Fragen zum Einstellungsverfahren sowie bei fachlichen Fragen zum Berufsbild:
Herr Tanner
Tel.: 09131/86-2931
E-Mail: ausbildung@stadt.erlangen.de