

Verwaltungsfachangestellte*r (w/m/d)
Sie wollen Ihre persönliche Zukunft als auch die Zukunft der Stadt Erlangen aktiv gestalten?
Wenn Sie ein Interesse für öffentliche Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft haben, sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen, Rechts- und Verwaltungsfragen Ihre Neugierde wecken, Ihnen aber auch der Umgang mit Menschen wichtig ist, dann starten Sie mit einer Ausbildung zur/zum* Verwaltungsfachangestellten in eine interessante und abwechslungsreiche Zukunft.
Schon während der Ausbildung lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen kennen, die an die Verwaltung der kleinsten Großstadt Bayerns, die Stadt Erlangen, gestellt werden. Je nach Einsatzbereich kümmern Sie sich als Sachbearbeiter*in um die Anliegen unserer Bürger*innen, erbringen Beratungsleistungen, wickeln den Zahlungsverkehr ab oder bereiten Entscheidungen vor.
Sie bekommen also einen attraktiven, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf – Für mich. Für uns. Für Erlangen.
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FAQ's Ausbildung Verwaltungsfachangestellte*r
Um Verwaltungsfachangestellte*r zu werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt-oder Mittelschule oder erwerben diesen bis zum Einstellungsbeginn.
- Sie nehmen erfolgreich am Eignungsdiagnostischen Auswahltest der Stadt Erlangen im September des Jahres, das dem Einstellungsjahr vorangeht, teil.
Darüber hinaus sollten Sie aufgeschlossen sein, ein offenes und kommunikatives Wesen besitzen und gern mit Menschen zu tun haben. Eine schnelle Auffassungsgabe sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind kein*e Einzelkämpfer*in – vielmehr macht es Ihnen Freude in einem Team zu arbeiten.
Verwaltungsfachangestellte*r ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Berufsausbildung bei der Stadt Erlangen dauert 3 Jahre. Theoretische Ausbildungsabschnitte an der Bayerischen Verwaltungsschule und an der Berufsschule wechseln mit praktischen Ausbildungsabschnitten in den verschiedenen städtischen Dienststellen ab. Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. September.
Theoretische Ausbildung
Die fachtheoretische Ausbildung findet in Form von Blockunterricht an der Staatlichen Berufsschule II, der Ludwig-Erhard-Schule in Fürth (6 mehrwöchige Berufsschulblöcke) und im Rahmen von Fachlehrgängen an der Bayerischen Verwaltungsschule im Ortslehrgang Neustadt a.d. Aisch (6 mehrwöchige Fachlehrgänge) statt.
An der Ludwig-Erhard-Schule kommen u.a. folgende Unterrichtfächer auf Sie zu:
- Verwaltungshandeln
- Personalwirtschaft
- Rechnungswesen
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Textverarbeitung
- Sozialkunde
Inhaltliche Schwerpunkte an der Bayerischen Verwaltungsschule sind die Lehrgebiete:
- Recht (z.B. Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Sicherheitsrecht, Privatrecht),
- Wirtschaft- und Finanzlehre (z.B. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen)
- Verwaltungslehre (z.B. Verwaltungsorganisation).
Insgesamt sind 17 Klausuren bei der Bayerischen Verwaltungsschule abzulegen, welche am Ende der jeweiligen Fachlehrgänge terminiert sind. Diese dienen, ebenso wie die Zwischenprüfung, welche in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet, als Leistungsstandanzeiger für die Auszubildenden. Darüber hinaus ist am Ende des dritten Ausbildungsjahres schließlich noch die Abschlussprüfung zu absolvieren. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die hier erzielten Ergebnisse werden im Rahmen des Gesamtprüfungsergebnisses berücksichtigt.
An der Ludwig-Erhard-Schule werden Schulaufgaben und Extemporalen geschrieben sowie mündliche Abfragen durchgeführt.
Weiterführende Informationen zur fachtheoretischen Ausbildung finden Sie auf der Homepage der Ludwig-Erhard-Schule sowie auf der Homepage der Bayerischen Verwaltungsschule.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachdienststellen der Stadt Erlangen.
Wir sehen Sie schon während der Ausbildung als vollwertige*n Mitarbeiter*in an, d.h. Sie sitzen nicht im Keller des Rathauses und dürfen Fälle theoretisch bearbeiten, sondern Sie sind direkt an der Front tätig. Durch konkrete und praxisbezogene Tätigkeiten lernen Sie die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge einer/eines* Verwaltungsfachangestellten kennen und werden systematisch mit den Berufsinhalten vertraut gemacht.
Sie bekommen Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens mit, wenden Rechtsvorschriften fallbezogen an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig direkten Kontakt zu den Bürger*innen unserer Stadt. Sie stellen als Mitarbeiter*in der Stadt Erlangen durch einen dienstleistungsorientierten Umgang eine umfassende Beratung unserer Kund*innen sicher. Sie bearbeiten als Sachbearbeiter*in Anträge und Anfragen, treffen die notwendigen Verwaltungsentscheidungen, erledigen aber auch organisatorische Tätigkeiten.
Es erwartet Sie also eine Vielzahl von anspruchsvollen und abwechslungsreichen Aufgaben: Von der Ausstellung eines Personalausweises über die Gewährung von Arbeitslosengeld II bis hin zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis und der Ausstellung eines Führerscheines.
Im Rahmen der Ausbildung sollen Sie einen breiten Einblick in die Aufgaben unserer Stadtverwaltung erhalten.
Darüber hinaus erhalten Sie Rückmeldung über Stärken und Schwächen, damit Sie Ihre persönliche Weiterentwicklung aktiv angehen können.
Ziel ist es stets, Sie auf Ihren späteren Einsatz nach der Ausbildung vorzubereiten.
Bereits während der Ausbildung erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung
- im 1. Jahr in Höhe von 1068,26 €
- im 2. Jahr in Höhe von 1118,20 €
- im 3. Jahr in Höhe von 1164,02 €
zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen und einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).
Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bekommen Sie eine Abschlussprämie in Höhe von 400 €.
Nach der Ausbildung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgt entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird. Es gilt das Leistungsprinzip. Das Gesetz sieht daher bestimmte Eingruppierungskriterien vor. Hat ein*e Mitarbeiter*in eine Stelle inne und erfüllt alle Stellenmerkmale, so erfolgt die Eingruppierung entsprechend der vorher festgelegten Stellenbewertung.
Das Anfangsgehalt beträgt in der niedrigsten Entgeltgruppe EG 05, Stufe 1, zurzeit 2.576,29 €.
Darüber hinaus erhalten Sie auch hier vermögenswirksame Leistungen und eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen.
(Stand: 01.04.2022)
Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Erlangen getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind.
Zusätzlich erhalten Sie in jedem Ausbildungsjahr einen Zuschuss von 50 € für Lernmittel.
Alle Sozialleistungen, die die Stadtverwaltung Erlangen ihren Mitarbeiter*innen bietet, gelten selbstverständlich auch für unsere Nachwuchskräfte.
Wer regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, erhält einen Fahrtkostenzuschuss.
Für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist es möglich während der Ausbildung das „365-Tage-Ticket“ zu erwerben, welches von der Stadt Erlangen ebenfalls bezuschusst wird.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements finden regelmäßige Sportkurse und weitere gesundheitsfördernde Angebote statt, an denen Sie teilnehmen können.
Die Ausbildungszahlen im Verwaltungsbereich orientieren sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Stadt Erlangen.
Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann die Stadt Erlangen Ihnen somit eine Übernahmegarantie für eine anschließende Beschäftigung bieten.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachangestellte*r“ zu führen.
Sie werden im Rahmen der Ausbildung als „Generalist*in“ qualifiziert. Dies bedeutet, dass Sie in der Ausbildung auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung im Rahmen der Einsätze in den unterschiedlichen Fachbereichen vorbereitet werden, mit der Folge, dass Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung annähernd überall tätig werden können; erst danach erfolgt mit der zugewiesenen Planstelle eine gewisse Spezialisierung. Im Rahmen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung können Sie sich danach auch auf intern ausgeschriebene Stellen bewerben und sich innerhalb der Stadtverwaltung beruflich verändern (Job rotation). Es erwarten Sie also später unterschiedlichste Einsatzbereiche, die Arbeitsplatzwechsel und somit Beschäftigung je nach Ihren Interessen und Fähigkeiten zulassen.
Die Organisation unserer Stadtverwaltung spiegelt sich im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes wider.
Bei der Stadt Erlangen wird die Ausbildung als erster Schritt der Personalentwicklung angesehen.
Nach deren Absolvierung stehen den Mitarbeiter*innen umfangreiche berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung wird u.a. ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Fort- und Weiterbildungsprogramm angeboten.
Darüber hinaus können besonders qualifizierte und motivierte Verwaltungsfachangestellte sich zur*zum Verwaltungsfachwirt*in weiterbilden und in den gehobenen Verwaltungsdienst aufsteigen. Dafür absolvieren Sie eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung, den sogenannten Beschäftigtenlehrgang II. Im Rahmen dieser Weiterbildungsmaßnahme werden sämtliche Gebühren von der Stadtverwaltung Erlangen übernommen sowie eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts für die Zeit der lehrgangs- und prüfungsbedingten Abwesenheit gewährt.
Ca. Mai bis August des Vorjahres der Einstellung. Den genauen Bewerbungstermin entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Stellenausschreibung.
Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und verfolgen eine Politik der Chancengleichheit.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.