1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 341
Stand: 28.01.2025
- Hofmannstraße – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Unterrichtung der Öffentlichkeit im Internet vom 31.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 341- Hofmannstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 17.01.2023 beschlossen, für die Grundstücksflächen zwischen Hofmann- und Mozartstraße den Bebauungsplan Nr. 341 1D Hofmannstraße - aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Januar 2025
Die Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 341 - Hofmannstraße – erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 31.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 im Internet unterrichten. Über folgende Internetadresse können die Unterlagen eingesehen werden: https://erlangen.de/aktuelles/341-1D.
Während der Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich wird Gelegenheit gegeben sich im Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 – 12:00 Uhr) zu informieren. Für Informationen außerhalb dieses Zeitraumes sowie für Auskünfte und Beratung steht Herr Fritsch nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 86-1348, Email: stephan.fritsch@stadt.erlangen.de).