Was machen Verfahrenslotsen?
Stand: 06.02.2025
Verfahrenslotsen beraten junge Menschen, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind, zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen dabei, passende Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Aufgabe der Verfahrenslotsen ist es, junge Menschen bis zum 27. Geburtstag im Zusammenhang mit einer Behinderung zu beraten. Sie unterstützen und begleiten die jungen Menschen dabei, vorhandene Leistungsansprüche zu verwirklichen sowie ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Der Schwerpunkt bei der Beratung und Unterstützung zum Thema Behinderung und Rehabilitation liegt bei den Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII und SGB IX.
Verfahrenslotsen unterstützen vertraulich und lotsen bei der Orientierung im meist komplexen System der Eingliederungshilfen und wirken daraufhin, dass die jungen Menschen ihre Leistungen auch in Anspruch nehmen können. Seit dem 1. Januar 2024 sind Verfahrenslotsen gesetzlich vorgeschrieben (§ 10b Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches SGB VIII) und gehören bei der Stadt Erlangen dem Jugendamt an.
Das heißt, Verfahrenslotsen...
- orientieren sich am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen passgenaue Unterstützung zu entwickeln
- beraten unabhängig, unkompliziert und übergreifend
- informieren über Rechte, Ansprüche und mögliche Leistungen
- unterstützen bei der Antragstellung, z. B. beim Ausfüllen oder Formulieren
- begleiten auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren und setzen sich dafür ein, dass der individuelle Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird
- erklären, was im Bescheid steht und welche rechtlichen Mittel bei Bedarf möglich sind
Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
- Alle jungen Menschen bis zum 27. Geburtstag mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe
- deren Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
- deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
- deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen)
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und kann (auf Wunsch auch anonym) im persönlichen Gespräch, telefonisch, online oder per E-Mail erfolgen.
Was machen Verfahrenslotsen noch?
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand.
Daher haben die Verfahrenslotsen zusätzlich die Aufgabe, die Erlanger Jugendhilfe bei dem langfristigen Prozess zu unterstützen, inklusiv zu werden. Hierzu werden Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe genutzt, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.