Anpassung der Straßenreinigungsgebühren ab 2025

Stand: 25.10.2024

Die Gebühr für die Fahrbahnreinigung wird erhöht. Grund sind unter anderem steigende Verbrauchs- und Materialaufwendungen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag die Änderung der Straßenreinigungsgebühren für die nächsten zwei Jahre beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Gebühr für die Fahrbahnreinigung von 4,80 Euro auf 5,28 Euro (10 Prozent). Für sogenannte Mehraufwandsgebiete (X, Y und Z) – das ist überwiegend die Innenstadt – steigen die Gebühren um durchschnittlich 27 Prozent.

Welche Erhöhungen gibt es für welche Reinigungsklassen?

  • Die Reinigungsklasse X (Fahrbahn- und Gehwegreinigung) wird von 17,88 Euro auf 20,52 Euro erhöht
  • In den aufwändigeren Klassen Y (Fahrbahn- und Gehwege täglich) ändert sich die Gebühr von 53,76 Euro auf 71,76 Euro
  • In der Klasse Z (Fahrbahn und Gehweg von Montag bis Freitag zwei Mal täglich, samstags/sonntags einmal täglich betreut) wird die Gebühr von 73,32 Euro auf 97,44 Euro angepasst. Gerade in der Innenstadt ist ein erhöhter Reinigungsaufwand notwendig. 

Zur Entlastung der Gebührenzahler übernimmt die Stadt in den Reinigungsklassen Y und Z einen Eigenanteil. Den Eigenanteil reduziert die Stadt von 13 auf 10 Prozent. Damit wird auch einem Hinweis des Kommunalen Prüfungsverbandes Rechnung getragen.

Darf ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet werden?

Straßenreinigungsgebühren sind kostendeckende Gebühren. Alle Ausgaben und Einnahmen werden für einen zweijährigen Kalkulationszeitraum ermittelt und nur für diese Aufgabe verwendet. Das heißt, ein Gewinn oder Verlust darf nicht erwirtschaftet werden. Dabei ist die Höhe der Straßenreinigungsgebühren stark vom Winter abhängig: Solange kein Schnee bzw. Eis vorhanden ist, wird gekehrt. 

Warum gibt es die Erhöhung?

Der Kostenmehrbedarf entsteht im Wesentlichen durch steigende Verbrauchs- und Materialaufwendungen. Des Weiteren müssen die künftigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst im Personalaufwand entsprechend eingeplant werden. Notwendige Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge und Maschinen unterliegen ebenfalls einer stetigen Preissteigerung. Auch sie wirken sich entsprechend auf die kalkulatorischen Kosten aus.

Hier erfahren Sie mehr zu der Änderung der Straßenreinigungsgebühren



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