Schriftgröße erhöhen
Schriftgröße reduzieren
Kontrastmodus aktivieren
Suche öffnen

Bergkirchweih: Parkverbotszone für E-Scooter

Stand: 02.05.2025

Das Abstellverbot gilt vom 5. bis einschließlich 16. Juni für den Bereich der Innenstadt und den Burgberg. Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet.

Warum gibt es die Verbotszonen? 

Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während der Bergkirchweih wird eine großflächige Parkverbotszone für Sharing-E-Scooter eingerichtet. Im Austausch mit den Anbietern wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit Sharing-E-Scootern während der Bergkirchweih seit 2022 durchweg positiv ausgefallen ist, wird daran festgehalten.

Wann und wo gilt das Abstellverbot?

Vom 5. bis einschließlich 16. Juni gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für Sharing-E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter nicht möglich, Fahrzeuge dort abzustellen oder auszuleihen. Der räumliche Umgriff der Parkverbotszone ist einer Karte (www.erlangen.de/e-scooter) zu entnehmen. Die Anbieter entfernen im Vorfeld alle Elektrotretroller aus dem Gebiet.

Alle Nutzenden sind weiterhin dazu angehalten beim Fahren und Abstellen der Elektro-Tretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Parkverbotszone sowie den geltenden Regelungen ein. Zudem werden die Anbieter dazu angehalten, Reaktionstests während des Zeitraums der Bergkirchweih zu integrieren.

Wo können e-Scooter abgestellt werden?

Am Rand der Verbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören 

  • der Mobilpunkt am Großparkplatz
  • der Mobilpunkt Mozartstraße und 
  • der Zollhausplatz. 

Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, sodass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Welche Grenzwerte bei Alkohol gibt es?

Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen dieselben Vorschriften wie beim Fahren von Pkw. So liegt beispielsweise der Grenzwert bei Alkohol für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) bei 0,00 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden diese im Rahmen der geltenden Gesetze geahndet.

Um den reibungslosen Aufbau der Bergkirchweih zu ermöglichen, wird bereits seit einigen Tagen eine Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes (Bergstraße, An den Kellern und Schützenweg) ausgewiesen, sodass für Wirte und Schausteller keine Behinderungen auftreten.

Mehr lesen

e-scooter_in_erlangen
e-mobilität, Mobilität, elektro, eScooter, e-Roller, eRoller, Verkehr

E-Scooter in Erlangen

Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen und Kontaktdaten zum E-Scooter-Sharing.

Abt. Mobilitätsplanung

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.