Logo der Stadt Erlangen

Bewährte Maßnahmen am Bürgermeistersteg

Stand: 17.06.2025

Laute Musik ist nicht erlaubt. Große Müllbehälter sollen für Sauberkeit sorgen.

Schild Lewin-Poeschke-Anlage.Auch dieses Jahr ergreift die Stadt wieder zahlreiche Maßnahmen, um die Probleme bei der Nutzung des Areals an der Lewin-Poeschke-Anlage (Bürgermeistersteg) von Feiernden anzugehen. „Nach wie vor gilt: Bei den Feiern dort handelt es sich nicht um eine Veranstaltung der Stadt und es tritt niemand als Veranstalter auf. Dennoch haben wir Verantwortung, die Situation der Feiernden am Bürgermeistersteg so gut es geht zu begleiten“, erklärt Thomas Ternes, Referent für Recht, Personal und Digitalisierung.

Laute Musik nicht erlaubt

Beim Thema Musik gilt weiterhin: Das Abspielen lauter Musik ist nicht erlaubt. Nicht störende Hintergrundmusik darf hingegen abgespielt werden. Es gilt die Grünanlagensatzung: „Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“  

Die Lewin-Poeschke-Anlage, auch als "Bürgermeistersteg" bekannt, ist einer der beliebtesten Treffpunkte der Stadt. Sie liegt in nördlicher Verlängerung der Loewenichstraße zwischen Ebrard- und Hindenburgstraße (Fotos: Pressestelle).

Entspannnen und Freizeit genießen

Menschen beim Grillen in Freizeitanlage.
Themenseite, grillen, Barbecue, Natur, Freizeit, saubere Stadt, Fußball, Fußballplatz, Spielplatz, Kinder, Veranstaltung, Fest, Volleyball, Basketball, Park, Grünfläche, Parkanalage

Grillplätze & Freizeitanlagen

Mit etlichen öffentlichen Grillplätzen und Freizeitanlagen gibt es im Stadtgebiet viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Aber eine Bitte: Nehmen Sie immer Rücksicht auf ihr Umfeld - vermeiden Sie Lärm und hinterlassen Sie die Anlagen sauber.

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt als Teil des Bürgeramtes der Stadt Erlangen die verschiedenen Aufgaben der Ordnungsbehörde wahr.

Für Anliegen des Straßenverkehrs (insbesondere StVO, Straßenmarkierungen, Parkplätze, Halteverbote, Zufahrtserlaubnisse) ist ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Kontakt: strassenverkehrsbehoerde@stadt.erlangen.de

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr