Einführung der Zweitwohnungsteuer
Stand: 31.07.2026
Die Steuer wird ab 2027 als Jahressteuer auf Grundlage des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete) erhoben. Auf Grundlage einer Modellrechnung werden Bruttoeinnahmen von rund einer Million Euro erwartet.
Die Stadt Erlangen führt zum 1. Januar 2027 eine Zweitwohnungsteuer ein. Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung die entsprechende Satzung beschlossen. Damit setzt die Stadt einen weiteren Baustein des Haushaltskonsolidierungskonzepts um und schöpft eine zusätzliche kommunale Einnahmemöglichkeit aus.
In Erlangen waren zum 30. April 2026 insgesamt 12.108 Personen mit Zweit- oder weiteren Nebenwohnsitzen gemeldet. Sie nutzen die städtische Infrastruktur, tragen jedoch im Vergleich zu Personen mit Hauptwohnsitz nicht in gleichem Umfang zur Finanzierung kommunaler Leistungen bei. Die Zweitwohnungsteuer soll daher zu einer gerechteren Verteilung der Kosten beitragen. Zusätzliche Einnahmen können sich auch ergeben, wenn Neben- in Hauptwohnsitze umgewandelt werden.
Nicht alle Wohnungen werden besteuert
Die Steuer wird als Jahressteuer auf Grundlage des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete) erhoben. Der Steuersatz beträgt 16 Prozent. Verschiedene soziale Ausnahmen und Befreiungen sind vorgesehen. Unter anderem werden bestimmte Wohnungen in sozialen und therapeutischen Einrichtungen sowie beruflich bedingte Zweitwohnsitze nicht dauernd getrennt lebender Ehepaare und eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht besteuert. Für Personen mit geringem Einkommen sieht das Bayerische Kommunalabgabengesetz ebenfalls eine Befreiung vor, dies wird insbesondere auch viele Studierende betreffen.
Nicht alle Wohnungen werden besteuert (Foto: unsplash)
Auf Grundlage einer Modellrechnung werden Bruttoeinnahmen von rund einer Million Euro erwartet. Aufgrund der derzeit noch unbekannten Anzahl steuerbefreiter Personen sowie möglicher Veränderungen bei den Zweitwohnsitzen ist eine genaue Prognose jedoch nicht möglich. Den Einnahmen stehen jährliche Personal- und Arbeitsplatzkosten von rund 185.000 Euro gegenüber.
Evaluierung soll nach drei bis fünf Jahren erfolgen
Hintergrund für die Einführung ist unter anderem die Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (www.erlangen.de/haushalt) alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. In Bayern erheben bereits mehr als 100 Kommunen eine Zweitwohnungsteuer, darunter Nürnberg, Fürth, Augsburg und Ingolstadt. Die Auswirkungen der Zweitwohnungsteuer sollen nach drei bis fünf Jahren evaluiert werden.
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