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FAQ Zweitwohnungsteuer

Stand: 29.09.2026

Die Stadt Erlangen führt zum 1. Januar 2027 eine Zweitwohnungsteuer ein. Hier gibt es Antworten auf häufige Fragen.

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer für eine weitere Wohnung neben der Hauptwohnung. Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung 2026 die entsprechende Satzung beschlossen.

Antworten auf häufige Fragen

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Leere Wohnung mit großem Fenster.

Einführung der Zweitwohnungsteuer

Die Steuer wird ab 2027 als Jahressteuer auf Grundlage des jährlichen Mietaufwands (Nettokaltmiete) erhoben. Auf Grundlage einer Modellrechnung werden Bruttoeinnahmen von rund einer Million Euro erwartet.

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Zweitwohnungsteuersatzung

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Erlangen (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 30.07.2026

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Zweitwohnungsteuer; Zahlung

Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.

Abt. Gemeindesteuern

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr