Meldewesen

Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Meldeangelegenheiten durchführen. Beispielsweise ein Führungszeugnis, amtliche Beglaubigung oder Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

Bitte beachten Sie verkürzte Öffnungszeiten:
Mittwoch, 18. Dezember 2024, ab 11.15 Uhr geschlossen wegen dringender Wartungsarbeiten
Montag, 23. Dezember 2024, ab 16.00 Uhr geschlossen wegen Jahresabschlussarbeiten an den Fachprogrammen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Es wurden 9 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Abschlusszeugnis beglaubigen, amtlich beglaubigen, amtliche Beglaubigung, beglaubigen amtlich, Schulzeugnis beglaubigen, Zeugnis beglaubigen lassen

Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Meldedaten, Melderegisterdaten, Sperrung der Melderegister, Sperrung von Daten, Sperrung von Meldedaten, Übermittlungssperre, Weitergabe der Meldedaten

Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses, Auskunft über Vorstrafen, Behördenführungszeugnis, Belegart 0, Belegart N, Belegart O, Belegart P, Bundeszentralregister, criminal record certificate, Führungszeugnis beantragen, Führungszeugnis für behördliche Zwecke, Polizeiliches Führungszeugnis beantragen, Privatführungszeugnis, Strafregisterauszug, Strafregisterbescheinigung

Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Serviceleistung

Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung

Meldebescheinigung; Beantragung

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Leistung mit Onlineverfahren
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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.