Erdbeben: Ein- und Ausreiseregelungen
Stand: 30.11.2023
Hinweise und Tipps unserer Ausländerstelle zur Verlängerung des Besuchervisums und zur Einladung, um Angehörige nach Erlangen zu holen.
Nach dem Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet fragen Bürger*innen, die Verwandte oder Bekannte in der Erdbebenregion haben, nach erleichterten Einreiseregeln. Wie die Ausländerbehörde hierzu mitteilt, liegen derzeit keine Aussagen vom Bund und Land vor. Das heißt, so der Fachbereich, dass bis auf Weiteres türkische oder syrische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen. Dies ist üblicherweise bei der Auslandsvertretung in den entsprechenden Ländern zu beantragen. Antworten auf häufige Fragen wie zum Beispiel zu Möglichkeiten, türkische oder syrische Angehörige nach Deutschland zu holen oder an wen man sich wenden kann, wenn man Angehörige nicht erreicht, hat das Auswärtige Amt auf einer Webseite zusammengestellt.
Hinweise und Tipps unserer Ausländerbehörde
Türkischen oder syrischen Staatsangehörigen, die sich mit einem Besuchsvisum in Erlangen aufhalten, aus dem Erdbebengebiet kommen und wegen der Lage mit Ablauf des erteilten Visums nicht zurückreisen können, wird empfohlen, zur Verlängerung des Visums mit der Ausländerstelle Kontakt aufzunehmen. Folgende Angaben werden benötigt: vollständige Personalien, Passnummer, Visumnummer, Gültigkeit und aktueller Aufenthaltsort. Kontakt: Telefon unter der Rufnummer 09131/861993, E-Mail: 332-1@stadt.erlangen.de. Die Ausländerstelle wird die betroffenen Personen kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Diese Regelung gilt für folgende Gebiete:
Türkei (Provinzen):
- Kahramanmaraş
- Gaziantep
- Hatay
- Adana
- Malatya
- Diyarbakır
- Şanlıurfa
- Adıyaman
- Kilis
- Osmaniye
Syrien (Gouvernements):
- Idlib
- Aleppo
- Latakia
- Hama
- Tartus
Die Ausländerbehörde wird für alle Erlanger Bürger*innen, die mittellose Familienangehörige etc. aus der Türkei oder aus Syrien nach Deutschland vorübergehend zu Besuch einladen wollen, im priorisierten Verfahren Verpflichtungserklärungen ausstellen, sofern eine hinreichende Bonität nachgewiesen wird.
Die Verpflichtungserklärung wird zur Vorlage bei den deutschen Botschaften für die Ausstellung von Besuchsvisa benötigt. Der Ablauf des Bearbeitungsverfahrens wird im Bayernportal des Bayerischen Innenministeriums erklärt. Dort gibt es auch das Formular "Verpflichtungserklärung". Tipp unserer Ausländerbehörde: Sie finden auf dieser Seite auch als lokale Ergänzung ein Online-Verfahren, das für eine zügige Bearbeitung bei der Stadt Erlangen genutzt werden soll.
Parallel ist es zum Zweck der Priorisierung sinnvoll, wenn Antragsstellende eine kurze E-Mail mit Hinweis zur Antragstellung an folgende Adresse senden: 332-1@stadt.erlangen.de
Die Ausländerbehörde sichert Ihnen eine schnellstmögliche Bearbeitung zu.
Externer Link: Auswärtiges Amt
Spendenaufruf für Erdbebenhilfe
Im Grenzgebiet Türkei-Syrien sind nach Schätzungen 23 Millionen Menschen betroffen.
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