Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen werden angepasst
Stand: 30.10.2026
Der staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich, der ab dem 1. Januar 2027 entfällt, wird nicht durch eine freiwillige städtische Leistung ausgeglichen.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird daher ab dem neuen Jahr der reguläre Elternbeitrag nach der geltenden Gebührensatzung erhoben. Das hat der Erlanger Stadtrat in seiner Sitzung am 29. Oktober beschlossen. Auch die freien Träger im Stadtgebiet haben angekündigt, den entfallenden Zuschuss an die Familien nicht zu ersetzen.
Gesetzliche Grundlage geändert
Hintergrund ist die am 22. Juli vom Bayerischen Landtag beschlossene Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Mit der Reform entfällt die bisherige gesetzliche Grundlage für den Elternbeitragszuschuss. Eine Fortführung – ganz oder teilweise – wäre deshalb eine freiwillige Leistung der Stadt Erlangen. Unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nach Artikel 69 der Bayerischen Gemeindeordnung, die für die Stadt gelten, wäre eine entsprechende Leistung nicht möglich. Die staatlichen Zuschüsse werden künftig in die Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen umgeschichtet.
Mehrreinnamen fließen in alle Betreuungsbereiche
Nach Berechnungen der Stadt Erlangen entstehen in den städtischen Kindertageseinrichtungen jährliche Mehreinnahmen von etwa 720.000 Euro. Diese Mittel kommen allen Betreuungsbereichen von der Krippe bis zum Hort zugute und unterstützen insbesondere den verbesserten Personalschlüssel sowie Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung. Die Gebühren für Krippen, Lernstuben, Kinderhorte und Verpflegung bleiben unverändert. Familien können weiterhin eine Übernahme der Elternbeiträge beantragen, wenn die finanzielle Belastung nach den gesetzlichen Voraussetzungen unzumutbar ist.
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