Empfehlungen für Betriebe, Arbeitnehmer

Stand: 27.06.2024

Immer wieder klagen Beschäftigte über hohe Temperaturen an ihren Arbeitsplätzen, insbesondere während der Hitzewellen in den Sommermonaten.

Beispielhafte Maßnahmen bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C gemäß Gefährdungsbeurteilung:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
  • Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)

Was können Beschäftigte tun?

  • Messen Sie die Temperatur an Ihrem Arbeitsplatz, wenn sie Ihnen zu heiß erscheint.
        Anmerkung zur Lufttemperatur nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten A3.5 Nr. 4.1 (6):
        Gemessen wird die Lufttemperatur in einer Höhe von 0,6 m über dem Fußboden bei sitzender Tätigkeit und 1,1 m bei
        stehender Tätigkeit mit einem wärmestrahlungsgeschützten Thermometer in °Celsius

  • Wenn während der Arbeitszeit mehr als + 26°C erreicht werden, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. an Ihren Vorgesetzten

  • Informieren Sie auch die betriebliche Interessenvertretung, die Mitbestimmungs- und Initiativrechte in bezug
        auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat

  • Fragen Sie Ihren Betriebsarzt / Ihre Betriebsärztin oder die Sicherheitsfachkraft um Rat

  • Schlagen Sie eine Behandlung des Themas im Arbeitsschutzausschuss vor

  • Darüber hinaus: tragen Sie leichte, möglichst nicht eng anliegende Kleidung aus wärme- und
       feuchtigkeitsdurchlässigen Materialien

  • Achten Sie darauf, viel zu trinken, aber meiden Sie gesüßte und alkoholhaltige Getränke sowie zu viel Kaffee und schwarzen Tee.


Quelle: Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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