ErlangenPass - häufig gestellte Fragen
Stand: 19.03.2024
Den ErlangenPass ohne Berechnung erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhalten oder einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) ableisten. Den ErlangenPass mit Berechnung können Sie beantragen, wenn Sie zwar keine Sozialleistungen beziehen, weil Sie beispielsweise über den Einkommensgrenzen liegen, aber dennoch wenig Geld zur Verfügung haben. Jede Person im Haushalt ab 15 Jahren ist berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Für den ErlangenPass fallen keine Kosten an. Dies gilt auch für den ErlangenPass mit Berechnung.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen finden Sie auf der Serviceseite ErlangenPass
Den Überschlagsrechner finden Sie auf unserer Homepage unter www.erlangen.de/ep-rechner
Den ErlangenPass können Sie online, per Post oder persönlich im Rathaus, in der Zentralen Stelle Bildung und Teilhabe / ErlangenPass beantragen. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin. Zur Antragstellung legen Sie bitte Ihre Nachweise in Form von Kontoauszügen vor. Die hierfür vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf der Serviceseite ErlangenPass.
Bei der Berechnung wird nicht die tatsächliche Miete angerechnet, sondern eine Pauschale, die sich aus der Mietobergrenze zzgl. einer Heizkostenpauschale er-rechnet. Insofern brauchen Sie hierzu keine Unterlagen vorzulegen.
Zum Gesamthaushalt zählen alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben, beispielsweise (Ehe-)Partner, Kinder und Großeltern.
Nein, Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben, gelten als jeweils eigenständige Haushalte, außer sie wirtschaften gemeinsam.
Nein, Untermieter*innen zählen nicht zum Gesamthaushalt.
Nein, einmalige Einkünfte (wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Ferienjobs der Kinder) werden nicht angerechnet und müssen demnach auch nicht angegeben werden.
Als Belastung können Sie Unterhalt für ein nicht im Haushalt lebendes Familienmitglied geltend machen. Sollten Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, sondern gesondert von Ihnen gezahlt werden, können Sie diese ebenfalls als Belastung geltend machen. Hier werden jedoch nur die Kosten für die Basisabsicherung berücksichtigt. Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen können nicht anerkannt werden.
Kindergeld, das Sie erhalten, wird grundsätzlich berücksichtigt. Geben Sie Kindergeld an ein Kind weiter, welches nicht im Haushalt lebt (z. B. Studierende*r), kann dies als Unterhaltszahlung angerechnet werden, wenn ein Nachweis über die Unterhaltszahlung vorliegt (beispielsweise Kontoauszug).
Wenn Sie selbstständig sind, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin in der Zentralen Stelle Bildung und Teilhabe/ErlangenPass. In diesem Fall ist auch der Online-Überschlagsrechner nur sehr bedingt aussagekräftig.
Sie finden eine Liste aller Vergünstigungen auf unserer www.erlangen.de/erlangenpass-vorteile.
Noch mehr Informationen zu den Angeboten, den Kooperationspartnern sowie viele weitere Tipps finden Sie in unserer Broschüre „Gut beraten – günstig leben“. Diese erhalten Sie kostenfrei im Rathaus an der Infotheke oder an vielen öffentlichen Stellen, wie Sparkasse, Bücherei etc. Sie können diese aber auch online herunterladen unter www.erlangenpass.de.
Bitte legen Sie bei dem jeweiligen Anbieter Ihren ErlangenPass und ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vor, um die jeweilige Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können.
Der ErlangenPass ist mindestens für 1 Jahr gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer entnehmen Sie dem Aufkleber auf der Rückseite des Passes.
Den ErlangenPass ohne Berechnung können Sie unkompliziert auf dem Postweg oder per Email verlängern lassen. Bitte lassen Sie hierzu Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin Ihren Original ErlangenPass und Ihren aktuellen Bescheid bzw. Freiwilligennachweis zukommen. Für den ErlangenPass mit Berechnung stellen Sie bitte für die Verlängerung einen Antrag.
Die Verlängerung ist ab 3 Monate vor Ablauf des ErlangenPasses möglich.
Jede Person, die ErlangenPass berechtigt ist, erhält einen eigenen ErlangenPass mit dem jeweiligen Namen, somit ist der Pass auch nur für die jeweilige Person gültig.
Nein, Sie dürfen den ErlangenPass in diesem Fall bis zum Ablaufdatum behalten und auch benutzen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall möglichst rasch an Ihre(n) Sachbearbeiter*in von der Zentralen Stelle Bildung und Teilhabe/ErlangenPass, damit für Sie eine Ersatzkarte bestellt werden kann.
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Erlangen umziehen, teilen Sie bitte Ihrer Sachbearbeiterin von der Zentralen Stelle Bildung und Teilhabe/ErlangenPass Ihre neue Anschrift mit. Wenn Sie nach Ihrem Umzug nicht mehr in Erlangen wohnhaft sind, müssen Sie den ErlangenPass sofort abgeben und dürfen ihn auch nicht mehr benutzen.
Nein, auch für Personen mit Schwerbehindertenausweis gilt entweder die Berechtigung für den ErlangenPass ohne Berechnung oder mit Berechnung.
Nein, nur Personen, die in der Stadt Erlangen wohnen, können einen ErlangenPass beantragen.
Für Auszubildende und Studierende bestehen bereits viele Vergünstigungen, die sehr oft mit den ErlangenPass-Vergünstigungen gleichzusetzen sind.