Fäkalschlammentsorgungssatzung
Stand: 11.05.2023
Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Stadt Erlangen (Fäkalschlammentsorgungssatzung - FES -) vom 31.03.1993
§ 1 Öffentliche Einrichtung - Geltungsbereich
§ 2 Grundstücksbegriff - Grundstückseigentümer
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Anschluß- und Benutzungsrecht
§ 5 Anschluß- und Benutzungszwang
§ 6 Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang
§ 7 Sondervereinbarungen
§ 8 Grundstücksentwässerungsanlage
§ 9 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage
§ 10 Überwachung
§ 11 Stillegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück
§ 12 Entsorgung des Fäkalschlamms
§ 13 Verbot des Einleitens, Benutzungsbedingungen
§ 14 Untersuchung des Abwassers
§ 15 Haftung
§ 16 Gebühren
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel
§ 19 Inkrafttreten
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an den Entwässerungsbetrieb.
Fäkalschlammentsorgungssatzung
Fäkalschlammentsorgungssatzung
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr