Falsch parken
Stand: 25.02.2026
Einspruch gegen einen Strafzettel beziehungsweise gegen ein Verwarnungsgeld oder gegen einen Bußgeldbescheid richten Sie an den Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg".
Was macht der Zweckverband Verkehrsüberwachung?
Aufgabe des Zweckverbands ist die konsequente Überwachung der Verkehrsregelungen der Straßenverkehrsordnung. Dadurch werden
- die Sicherheit im Straßenverkehr
- die Funktionsfähigkeit der Straßen
- die Verträglichkeit für die Anlieger
verbessert.
Falsch geparkt? Was tun?
Sie haben in Erlangen geparkt und wollen Einspruch gegen einen Strafzettel beziehungsweise gegen ein Verwarnungsgeld oder gegen einen Bußgeldbescheid einreichen? Dann wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg.
Viele Fragen können auf der Webseite des Zweckverbandes oder telefonisch beantwortet werden. Alternativ gibt es auf der Webseite auch ein Kontaktformular.
Foto: Stadt Erlangen Pressestelle rh
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