Parken in Erlangen
Stand: 04.07.2025
In den Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Erlanger Innenstadt gibt es zu allen Tageszeiten freie Kapazitäten. Von dort aus lassen sich Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bequem zu Fuß oder mit den Bussen im kostenlosen Innenstadtbereich erreichen. Alle Parkflächen sind ausgeschildert.
Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Innenstadt
Seit 1. Januar 2024 heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden. Unsere Karte am Ende dieser Seite zeigt den kostenlosen Innenstadtbereich.
Informationen zum Parken in Erlangen
Der Großparkplatz befindet sich zwischen der Autobahn A73 und dem Bahnhof. Die Adresse ist Parkplatzstraße. Achtung: Die nördliche Zufahrt zur Parkplatzstraße ist von 30. Juni bis Ende Oktober gesperrt (Foto: Stadt Erlangen/Tiefbauamt). Ein Abbiegen aus der Gerberei ist an dieser Stelle nicht möglich. Grund der Sperrung: Bis Ende Oktober werden auf der Fläche des ehemaligen Parkhauses ebenerdige Parkplätze hergestellt.
Vom Großparkplatz können Sie mit der City-Linie 299 (Foto: Stadt Erlangen Pressestelle ys) kostenlos durch die Innenstadt fahren. Alle sieben bis acht Minuten bedient sie eine der insgesamt zwölf Haltestellen. Dabei sind die kleinen Busse gegenläufig unterwegs - sie fahren entweder in die eine oder in die andere Richtung.
Es gibt mehrere Angebote an gebührenpflichtigen Parkplätzen: Parkhaus Henkestraße mit etwa 438 Parkplätze, Tiefgarage Sedanstraße mit etwa 280 Parkplätze, Tiefgarage Eisert in der Sedanstraße mit ca. 115 Parkplätze, Parkhaus Neuer Markt in der Schuhstraße mit etwa 680 Parkplätze.
Es gibt mehrere Angebote an gebührenpflichtigen Parkplätzen: Parkanlage Kaufland (Fuchsenwiese) mit etwa 490 Parkplätze, Parkplatz Altstadt Ost (Fuchsengarten) mit ca. 80 Parkplätzen, Parkplatz Theaterplatz mit ungefähr 153 Parkplätze.
Sie finden den Großparkplatz hinter dem Bahnhof, zwischen der Autobahn A 73 und der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg. Erreichbar ist er am besten über die BAB A 73 Ausfahrt Erlangen-Zentrum (Nr. 32). Sollten Sie ein Navigationsgerät benutzen, so geben Sie bitte als Zielanschrift „Parkplatzstraße“ ein.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es Parkerleichterungen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Möglich ist das im Bürgeramt im Erdgeschoss des Rathauses. Hier: Mehr Informationen
Midi-Elektrobusse der Erlanger Stadtwerke fahren als Linie 299 kostenlos durch die Innenstadt. Alle sieben bis acht Minuten bedienen sie zum Beispiel den Großparkplatz mit den Kliniken. Dabei sind sie gegenläufig unterwegs - sie fahren entweder in die eine oder in die andere Richtung.
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren seit März 2024 in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde. Parkgebühren werden nur an Werktagen fällig. Hier mehr lesen.
Lageplan Parkgebührenverordnung
Regelung für Elektrokraftfahrzeuge
Seit 1. April 2025 dürfen Verkehrsteilnehmer, die ein entsprechend gekennzeichnetes Elektrokraftfahrzeug fahren, anstelle des Parkscheines die ersten drei Stunden jedes Parkvorganges die Parkscheibe einlegen. Bei einem Parkvorgang, der über die drei Stunden Gebührenbefreiung hinausgeht, kann Parkscheibe und Parkticket kombiniert werden - die Dauer des Parktickets wird zu den drei Stunden Gebührenbefreiung hinzuaddiert. Grundlage für die Parkgebührenbefreiung ist eine Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung.
Seit 2. Januar 2023 ist das Handyparken für gebührenpflichte Parkplätze nicht nur teilweise, sondern im gesamten Stadtgebiet möglich. Mit dieser Erweiterung ist erstmalig auf sämtlichen gebührenpflichtigen Stellplätzen der Stadt Erlangen eine bargeldlose Zahlung der Parkgebühr möglich. Mit dem Start in das Jahr 2023 hat sich auch der Anbieter für das Handyparken geändert: Die Stadt Erlangen arbeitet jetzt mit „mobilet“ zusammen.
Seit 1. April 2025 gilt: Verkehrsteilnehmer, die ein entsprechend gekennzeichnetes Elektrokraftfahrzeug fahren, dürfen anstelle des Parkscheines die ersten drei Stunden jedes Parkvorganges die Parkscheibe einlegen. Bei einem Parkvorgang, der über die drei Stunden Gebührenbefreiung hinausgeht, kann Parkscheibe und Parkticket kombiniert werden - die Dauer des Parktickets wird zu den drei Stunden Gebührenbefreiung hinzuaddiert. Grundlage für die Parkgebührenbefreiung ist eine Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung.
Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Innenstadt. Seit 1. Januar heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden. Der kostenlose Innenstadtbereich erstreckt sich vom Busbahnhof am Großparkplatz im Westen zum Zollhausplatz im Osten sowie von der Werner-von--Siemens-Straße im Süden zur Schwabachanlage im Norden.
So erkennen Sie die Haltestellen
Welche Bushaltestellen im Innenstadtbereich liegen, lässt sich leicht erkennen: Die Namen der Haltestellen sind auf den Schildern gelb-orange hinterlegt. Diese Farbe findet sich auch auf allen Fahrplan- und Tarifinformationen. Eine interaktive Karte im Internet zeigt zudem, welche Parkmöglichkeiten es gibt und wie man von dort aus jeweils am besten mit dem Bus in der Innenstadt unterwegs ist. Besonders einfach ist das mit der neuen CityLinie. Sie verbindet als Ringlinie den Großparkplatz, verschiedene Parkhäuser und zentrale Punkte wie die Universitätskliniken, die Arcaden und die nördliche Innenstadt. Es können aber auch alle anderen Busse benutzt werden.
Alle, die von oder zu Haltestellen außerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs fahren wollen, lösen weiterhin wie gewohnt das entsprechende VGN-Ticket. Für das Stadtgebiet Erlangen gilt die Tarifzone C.
Hier: Alle wichtigen Informationen zum kostenlosen ÖPNV in der Innenstadt.
In der folgenden interaktiven Karte ist der kostenlose Innenstadtbereich aufrufbar.
Die Stadt Erlangen gehört dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" an. Aufgabe des Zweckverbands ist unter anderem die Überwachung von Parkverstößen.
Sie haben in Erlangen geparkt und wollen Einspruch gegen einen Strafzettel bzw. gegen ein Verwarnungsgeld oder gegen einen Bußgeldbescheid einreichen? Dann senden Sie diesen bitte an: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg.
Seit 1. Januar 2024 heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden. Die folgende Karte zeigt den kostenlosen Innenstadtbereich für das Busfahren.
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Amtsleitung: Tilmann Lohse
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