Falschparken gefährdet!
Stand: 14.07.2026
Verkehrsteilnehmende und vor allem Einsatzkräfte werden behindert. Daher das Fahrzeug bitte immer richtig abstellen.
Im Stadtgebiet ist das widerrechtliche Parken auf Geh- und Radwegen eine weit verbreitete Angewohnheit. Fußgänger, Radfahrende, Personen mit Kinderwagen sowie Mobilitätseingeschränkte werden dadurch an vielen Stellen behindert und gefährdet. Behindert werden jedoch vor allem auch Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Rettungsdienste.
Richtig parken und so Einsatzkräften helfen
Parken verboten
Laut Straßenverkehrsordnung darf weder gehalten noch geparkt werden:
- auf Gehwegen
- auf Schutzstreifen für Fahrräder sowie
- vor und in Feuerwehrzufahrten.
Parken ist außerdem unzulässig
- vor Bordsteinabsenkungen
- in Kreuzungsbereichen
- in Verkehrsberuhigten Bereichen und
- in Fußgängerzonen.
Das Bußgeld durch einen Verstoß gegen diese Regelungen kann bis zu 100 Euro betragen.
Link zur Bayerischen Polizei
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