Genehmigungspflicht bei Luft-Wärmepumpen

Stand: 07.03.2024

Wärmepumpen nutzen Umweltenergie und wandeln diese unter Verwendung von Strom in Wärme für die Raumheizung und zur Warmwasserbereitung um. Die Umweltenergie stammt dabei aus der Außenluft, dem Grundwasser, dem Erdreich oder aus Flüssen oder Seen. Eine Wärmepumpe zur Nutzung von Umweltenergie aus der Außenluft wird als Luft-Wärmepumpe bezeichnet.

Ist eine Luft-Wärmepumpe genehmigungspflichtig?


Die Installation einer Luft-Wärmepumpen ist nicht genehmigungspflichtig. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand für Wärmepumpen gibt es aktuell in Bayern nicht. Allerdings ist der passende Aufstellort bei Außenaufstellung von Bedeutung.


Durch Verdichtung des Kältemittels und durch Ventilatoren können Geräusche entstehen. Diese Geräusche (Lärm) können zum Beispiel Nachbarn stören, aber auch Sie selbst. Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt ist eine gute schalltechnische Planung vor der Installation der Luft-Wärmepumpe und die Auswahl eines möglichst leisen Gerätes die beste Schallschutzmaßnahme.


Sprechen Sie hierüber in der Planung auf jeden Fall detailliert mit Ihrem Fachbetrieb.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Nähere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt
https://www.lfu.bayern.de/laerm/gewerbe_anlagen/luftwaermepumpen/index.htm

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