Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in Erlangen
Stand: 22.05.2025
Fortschreitender Klimawandel, Abhängigkeit von Energieimporten und steigende Energiekosten erfordern eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Energie.
Die Stadt Erlangen hat sich zum Ziel gesetzt, die Klimaneutralität im Stadtgebiet schnellstmöglich zu erreichen.
In der Klimakrise ist das ein notwendiger Schritt für eine lokale, regionale und globale zukunftsfähige Entwicklung.
Laut Umweltbundesamt wird in Deutschland etwa ein Drittel des Endenergieverbrauchs (Strom, Gas, Heizöl, Benzin, Diesel) für Raumwärme und Warmwasser verwendet. In Erlangen ist der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor noch sehr gering.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung wollen wir Erlangen auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umbauen. Gemeinsam arbeiten wir so an einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft für Erlangen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Amts für Umweltschutz und Energiefragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Email unter waermewende@stadt.erlangen.de.
Eignungsgebiete für Nah- und Fernwärmenetze
Das Thema „Wie können wir morgen Heizen?“ bewegt derzeit viele Menschen – nicht zuletzt, weil das novellierte Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) bundesweit erneut in der öffentlichen Diskussion steht.
Beim Bürger*innen-Dialog stellt die Stadt den Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP) vor.
Mit dem ENP erhalten Bürger*innen sowie weitere Wärmeverbraucher*innen wichtige Informationen, welche Wärmeversorgungsarten in Zukunft möglich sind. Diese Informationen können sie bei ihren Entscheidungen zu einer neuen Heizung berücksichtigen.
Vortrag Bürger*innen-Dialog vom 21.5.
Energie- und CO2-Bilanz der Stadt Erlangen 2021
Energie- und CO2-Bilanz der Stadt Erlangen 2022
Weitere Informationen zu der Kommunalen Wärmeplanung
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine fossilfreie Wärmeversorgung mit Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme aus Industrie, Gewerbe und dem Dienstleistungssektor.
Derzeit ist die Wärmeerzeugung in Erlangen mit fossilem Erdgas oder Öl sehr hoch. Durch die Nutzung lokaler erneuerbarer Energien soll die Abhängigkeit von Energieimporten verringert werden. Mit der lokalen Erzeugung werden die Versorgungssicherheit und die lokale beziehungsweise regionale Wirtschaft gestärkt. Private und staatliche Investitionen in die lokale Energieinfrastruktur sowie der Aufbau lokaler und regionaler Serviceleistungen schafft auch Arbeitsplätze.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist langfristig günstiger, da fossile Brennstoffe einer zunehmenden CO2-Bepreisung unterliegen. Die Natur dagegen schickt keine Rechnung.
Durch energetische Gebäudesanierung und Nutzung günstiger erneuerbarer Energien sollen die Energiekosten für die Haushalte und die öffentliche Hand sinken.
Die kommunale Wärmeplanung trägt nicht zuletzt zur Erreichung der Klimaziele in Erlangen bei.
Bürger*innen sowie weitere Wärmeverbraucher*innen erhalten wichtige Informationen, welche Wärmeversorgungsarten in Zukunft möglich sind. Diese Informationen können sie bei ihren Entscheidungen zu einer neuen Heizung berücksichtigen.
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument und rechtlich unverbindlich. Sie begründet keine Rechte oder Pflichten. Die planende Kommune legt sich damit auch nicht fest, bestimmte Energieinfrastrukturen zu bauen oder zu betreiben. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Ergebnisse der Wärmeplanung als ein Belang in die Abwägung eingestellt. Beispielweise wird beim städtebaulichen Entwurf weitest möglich der Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP)berücksichtigt, in dem zum Beispiel entsprechende Straßenquerschnitte oder bei Bedarf Flächen für Anlagen der Wärme- oder Stromerzeugung geplant werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://erlangen.de/service/3770.
Die Wärmeplanung hat unter anderem die Aufgabe, die in Erlangen vorhandenen technischen Potentiale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu identifizieren.
Eine Nutzungsoption dieser Potentiale ist das Einbinden in Nah- oder Fernwärmenetze. Die Wärmeplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachbereichen der Stadt Erlangen und den Erlanger Stadtwerken (ESTW).
Das Stadtgebiet wurde in Eignungsgebiete eingeteilt. Eignungsgebiete für Wärmenetze sind Gebiete, in denen die Versorgung über ein Nah- oder Fernwärmenetz grundsätzlich möglich sein kann. Es besteht allerdings keine Pflicht zum Anschluss an ein mögliches Wärmenetz und es besteht auch keine Verpflichtung, ein Wärmenetz zu errichten.
Sofern eine solche Wärmenetzversorgung nicht zu erwarten ist, wird die Wärme voraussichtlich durch individuelle Heizungsanlagen der Gebäudeeigentümer*innen erzeugt werden. Das Gebäudeenergiegesetz nennt dafür eine Vielzahl möglicher Alternativen (zum Beispiel Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermie oder Biomasse).
Ein wichtiger Schritt in der kommunalen Wärmeplanung ist die Erstellung eines Wärmeplans. In Erlangen wird im Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP) neben der Wärmeversorgung auch der Stromsektor betrachtet.
In Erlangen wurde ein Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP) erstellt.
Er zeigt, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung in den Jahren 2040 beziehungsweise 2030 aussehen kann. Darin wird nicht nur die Wärmeversorgung betrachtet, sondern auch der Stromsektor. Durch den Ausbau von Wärmepumpen und der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität wird der Strombedarf steigen, aber auch die lokale Stromerzeugung, zum Beispiel durch Photovoltaik. Dafür müssen die Stromnetze auch in Zukunft leistungsfähig ein.
Der ENP ist ein strategisches Planungsinstrument und hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Mit der kommunalen Wärmeplanung erhält die Stadt eine Grundlage für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Nah- und Fernwärmenetze sowie Stromnetze. Zudem können Zeiträume für notwendige Maßnahmen genauer eingeordnet werden.
Bürger*innen erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in Zukunft möglich sein können und ob ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz grundsätzlich möglich ist.
Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Nah- und Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen in Wohngebäuden, Solarfachbetriebe für die Installation von Photovoltaikanlagen oder Servicedienstleister: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.
Der Energienutzungsplan hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Für die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gemäß § 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesonderte Entscheidung erforderlich.
Die kommunale Wärmeplanung unterstützt Erlangen auf dem Weg zu einer fossilfreien Wärmeversorgung. Sie ist eine der Leuchtturmmaßnahmen des Fahrplans Klimaaufbruch.
In Gebieten mit einem ausreichend hohen Wärmebedarf, insbesondere in Gebieten mit Großverbrauchern von Wärme, bieten Wärmenetze eine effiziente Möglichkeit der Wärmeversorgung.
Die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sind
Voraussetzungen für den Neu- oder Ausbau von Nah- oder Fernwärmenetzen. Auf Basis der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wird die Umsetzbarkeit in nachfolgenden Machbarkeitsstudien untersucht.
Liegen Grundstücke in einem Eignungsgebiet und ist ein Wärmenetz wirtschaftlich umsetzbar, kann ein Wärmenetz realisiert werden. Abhängig von der Anschlussquote erfolgt der Bau. Eine Anschlusspflicht ergibt sich aus dem Energienutzungsplan nicht. Genauso wenig besteht ein Anspruch auf einen Wärmenetzanschluss.
Sofern es nicht bereits konkrete Pläne für den Anschluss des Grundstücks an ein Wärmenetz gibt, ist die Wärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel die erste Wahl. Sie kann daher bestellt und eingebaut werden.
Selbstverständlich stehen wir jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Kommen Sie gerne hierzu auf die Mitarbeiter*innen des Amts für Umweltschutz und Energiefragen zu. Sie erreichen uns per Email unter waermewende@stadt.erlangen.de.
Heizungsarten und Energieträger sind erlaubt, wenn sie den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
Damit können Bürger*innen – je nach Verfügbarkeit – Heizungsarten in ihren Wohnhäusern einsetzen, wie zum Beispiel:
- Anschluss an ein Nah – oder Fernwärmenetz,
- Wärmepumpe (mit Nutzung von Umweltwärme, zum Beispiel aus der Luft oder der Erde),
- Solarthermie,
- Stromdirektheizung,
- Gasbrennwertheizung mit nachweislich erneuerbaren Gasen,
- Biomasseheizung (zum Beispiel Heizung mit Holzpellets oder Holzhackschnitzel),
- Hybridheizung (beispielsweise Wärmepumpe in Kombination mit einer Gasbrennwertheizung).
Welche Heizungsarten in Ihrem Wohngebiet geeignet sind, sehen Sie anhand des Energienutzungsplans.
Ja. Der Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan stellt verfügbare technische Potentiale an erneuerbaren Energien und nicht vermeidbarer Abwärme dar. Gebäudeeigentümer*innen können entscheiden, welche der Potentiale sie, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit, nutzen möchten.
Am Energienutzungsplan können Sie ablesen, ob gegebenenfalls in Ihrem Wohngebiet ein Nah- oder Fernwärmenetz grundsätzlich möglich ist. Welche Wärmenetzlösung verwirklicht wird, hängt von der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit ab. Diese wird in Machbarkeitsstudien untersucht. Je mehr Gebäude an einem Wärmenetz angeschlossen sind, desto günstiger werden Bau und Betrieb des Netzes und damit auch die Rechnung für die Wärme. Im Umkehrschluss bedeutet eine geringere Anschlussquote einen unwirtschaftlicheren Betrieb.
Dazu ein paar Beispiele: Liegt Ihre Straße in keinem Eignungsgebiet für ein Wärmenetz, dann ist es weniger sinnvoll, an einer Öl- oder Gasheizung festzuhalten. Wenn wiederum ein Altbau perspektivisch Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen kann, brauchen Sie nicht hektisch auf eine Wärmepumpe umzusatteln.
Durch energetische Gebäudesanierungen sparen Sie Geld und es ist gut fürs Klima. Der Sanierungsaufwand und die konkret geplanten Maßnahmen sind jeweils individuell. Unsere Energieberater*innen bieten eine kostenlose und unabhängige Beratung zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zu Fördermöglichkeiten an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.erlangen.de/aktuelles/energieberatung.
Sie können eine Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben, ein Stecker-PV-Gerät auf dem Balkon oder eine Solarthermieanlage.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.erlangen.de/aktuelles/solarpotenzialkataster.
Sie möchte Ihr Haus sanieren, die Heizung tauschen oder Photovoltaik nutzen? Lassen Sie sich kostenlos und unabhängig durch unsere Energieberater*innen beraten. Auch zu Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.erlangen.de/aktuelles/energieberatung und www.estw.de/ebz.
Die Entscheidung über die zukünftige Heizungsart treffen die Gebäudeeigentümer*innen. Dabei stehen folgende Fragen:
- Welche Energiequellen sind verfügbar?
- Welche Infrastruktur ist bereits vorhanden (zum Beispiel Nah- oder Fernwärmenetz)?
- Welcher Verbrauch muss abgedeckt werden (für Wohngebiete oder Gewerbegebiete)?
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, welche technischen Potentiale an erneuerbaren Energien vorhanden sind und welche Wärmeversorgungsarten in Ihrem Wohngebiet zukünftig grundsätzlich möglich sind.
Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien werden derzeit grundsätzlich unabhängig davon gefördert, ob sie in Gebieten mit oder ohne Wärmenetz installiert werden.
Es wird jedoch der Anschluss an ein Wärmenetz über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt.
Wer eine Wärmepumpe einbaut, geht kein Risiko beim späteren Bau eines Wärmenetzes ein. Eine vorhandene Wärmepumpe muss nicht beim späteren Bau eines Wärmenetzes entfernt werden.
Zudem gilt: Sofern es nicht bereits konkrete Pläne für den Anschluss des Grundstücks an ein Wärmenetz gibt, ist die Wärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel die erste Wahl. Sie kann daher bestellt und eingebaut werden.
Die Nutzung einer bestehenden Öl- oder Gasheizung bleibt möglich, solange die Heizung noch funktioniert bzw. reparabel ist. Es ist jedoch das geltende Betriebsverbot für 30 Jahre alte Heizkessel zu beachten, von dem (allerdings) unter anderem Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgenommen sind.
Die bestehende Verbrennungsheizung darf bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas betrieben werden.
Unsere Energieberater*innen bieten eine kostenlose und unabhängige Beratung zu Fördermöglichkeiten an. Weitere Informationen finden Sie unter www.erlangen.de/aktuelles/energieberatung.
Fernwärme bedeutet, dass die für ein Haus benötigte Heizwärme nicht im Gebäude, sondern zentral erzeugt wird und für viele angeschlossene Gebäude genutzt werden kann. Dabei transportiert ein Wärmenetz heißes Wasser von einer zentralen Wärmeerzeugung über unterirdische, gedämmte Rohre und Hausübergabestationen in die einzelnen Haushalte. Die Technik ist äußerst wartungsarm und im Haus platzsparend.
Nahwärme ist ähnlich der Fernwärme. Die für ein Haus benötigte Heizwärme wird nicht im Gebäude, sondern für mehrere Gebäude in einem Quartier erzeugt. Wie beim Fernwärmenetz, verteilt das Nahwärmenetz heißes Wasser von der Erzeugung in die einzelnen Haushalte.
Werden in einem Nahwärmenetz 2 bis 16 Gebäude mit Wärme und Warmwasser versorgt, spricht man von einem Gebäudenetz. Bei mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten, handelt es sich um ein Wärmenetz.
Aus dem Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP) ergibt sich keine Anschlusspflicht an ein Wärmenetz und auch keine Pflicht, die Infrastruktur für ein Wärmenetz neu- oder auszubauen.
In Erlangen besteht in großen Teilen der Stadt bereits ein Fernwärmenetz und mehrere Nahwärmenetze. Informationen dazu können Sie aus dem Energienutzungsplan ablesen. In vielen Fällen untersuchen die ESTW die wirtschaftliche Machbarkeit von Wärmenetzen in den Eignungsgebieten. Über Pläne zu Neu- und Ausbau bestehender Wärmenetzte informieren Sie die ESTW gerne. Sie erreichen die ESTW per Email unter waermewende@estw.de.
Selbstverständlich stehen wir jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Kommen Sie gerne hierzu auf die Mitarbeiter*innen des Amts für Umweltschutz und Energiefragen zu. Sie erreichen uns per Email unter waermewende@stadt.erlangen.de.
Im Gebäudeenergiegesetz gibt es großzügige Übergangsfristen. Damit kann bis zu deren Ablauf auch weiter der Einsatz fossiler Energien möglich sein, falls ein Anschluss an eine netzgebundene Wärmeversorgung noch nicht sofort möglich ist. Dafür muss ein Vertrag zum Anschluss an das Wärmenetz innerhalb von spätestens 10 Jahren vorliegen.
Die bisherigen Heizkörper und Leitungen in Ihrem Gebäude können meist auch weiterhin genutzt werden. Über die Hausübergabestation wird das Heizungswasser in das Gebäude geliefert. Das spart Platz und Kosten für Betrieb und Instandhaltung der bisherigen Heizungsanlage. Die Vertragsbedingungen für Fernwärmelieferungen sind bereits seit 1980 gesetzlich geregelt. Mieter werden durch die von den Vermietern zu beachtende Wärmelieferungsverordnung geschützt. Die Kartellbehörden von Bund und Ländern wachen über die Preisgestaltung.
In einer begrenzten Übergangszeit kann noch bis zu 100% fossil mit Erdgas oder Öl geheizt werden, wenn die Voraussetzungen der Übergangsvorschriften gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt sind. Hier können zum Beispiel auch gebrauchte Heizungen genutzt werden.
Die Kosten für Nah- und Fernwärme sind vom jeweilen Wärmenetz abhängig. Informationen zu den Tarifen erhalten Sie von den jeweiligen Wärmeversorgungsunternehmen. Tarifinformationen zum Fernwärmenetz erhalten Sie bei den Erlanger Stadtwerke (ESTW) unter ESTW - Erlanger Stadtwerke AG - Netzanschluss.
Im Hinblick auf die anfängliche Investition ist der Anschluss an ein Wärmenetz in der Regel deutlich günstiger als die Installation einer neuen Heizung.
Der Anschluss an ein Wärmenetz kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Der Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan zeigt, welche technischen Potentiale an erneuerbaren Energien in einem Wohngebiet vorhanden sind, zum Beispiel an oberflächennaher Erdwärme.
Wenn Wärmepumpen im Wohnviertel grundsätzlich infrage kommen, ist für Gebäudeeigentümer*innen zunächst eine Energieberatung ratsam.
In der Beratung wird – anhand von Unterlagen zum Gebäude – der energetische Zustand des Hauses besprochen. Dazu gehören vor allem die Dämmung der Wände, Fenster und des Daches sowie das bestehende Heizsystem. Dabei lässt sich auch erörtern, ob eine Wärmepumpe für das individuelle Gebäude eine praktikable und effiziente Lösung sein kann oder ob die Wahl einer anderen Heiztechnik günstiger wäre. Die Energieberaterin oder der Energieberater wird auch über den möglichen Kostenrahmen und die Fördermöglichkeiten des Bundes aufklären.
Die Energieberater*innen der Stadt und der Erlanger Stadtwerke (ESTW) bieten eine kostenlose und unabhängige Erstberatung an, auch zu Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.erlangen.de/aktuelles/energieberatung und www.estw.de/ebz
Die Anschaffungskosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Art der Wärmepumpe, dem eigenen Heizbedarf und von den lokalen Begebenheiten.
Eine bereits vorhandene Wärmepumpe muss nicht wieder ausgebaut oder entfernt werden, wenn im Wohngebiet ein Wärmenetz errichtet wird.
Die Umstellung des Gasnetzes auf regenerative Gase, wie Wasserstoff, hängt von den zukünftig verfügbaren Mengen und vom Preis ab. Beides ist heute noch nicht seriös abschätzbar.
Bereiche, wie beispielsweise der Flugverkehr oder die Industrie mit Prozesswärmebedarf, haben weniger Alternativen zum Einsatz regernativer Gase als es beim Heizen von Gebäuden oder der Bereitstellung von Warmwasser der Fall ist. Das wird den Preis beeinflussen. Nach heutiger Einschätzung werden regenerative Gase in Ein- und Zweifamilienhäusern keine Rolle spielen.
Die Alternative zu Wasserstoff oder anderen regenerativen Gasen sind der Anschluss an ein Wärmenetz oder die dezentrale Wärmeversorgung eines Gebäudes, z. B. mit einer Wärmepumpe.
Die Erlanger Stadtwerke (ESTW) können entsprechend der jetzigen Gesetzeslage das Erdgasnetz bis maximal Ende 2044 betreiben. Aufgrund der Rahmenbedingungen wie der CO2-Bepreisung und einer sinkenden Zahl von Gasanschlüssen wird die Nutzung von Erdgas für die Kunden immer unattraktiver werden. Mit dem Rückgang von Kunden muss das Gasnetz in reinen Wohnquartieren langfristig nach und nach stillgelegt werden.
Im Rahmen des Gasnetztransformationsplans prüfen die ESTW die Möglichkeit, inwieweit die Versorgung von größeren Kunden, wie zum Beispiel aus Industrie und Gewerbe, aber auch Heizzentralen für die Nahwärmeversorgung, mit Wasserstoff technisch und wirtschaftlich machbar ist.
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