Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.


Stand: 02.10.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Bohrung anzeigen (als Organisation)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bohrung anzeigen (als Organisation).

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser, für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage beeantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 BayWG Bayerisches Wassergesetze (BayWG) für die Benutzung von Grundwasser, für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung einer Grundwasser-Wärmepumpen-Anlage beantragen

Mit diesem Online-Formular können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung einer Grundwasser-Wärmepumpen-Anlage ganz einfach online beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Gewässerschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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