Brunnenbohrung; Anzeige

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Stand: 15.12.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Anzeige eines Gartenbrunnens

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Bohranzeige gem. Art. 30 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) für einen Gartenbrunnen online übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Meldung der entnommenen Jahreswassermenge für einen erlaubnispflichtigen Brunnen

Mit diesem Online-Formular können Sie die entnommenen Jahreswassermenge für einen erlaubnispflichtigen Brunnen melden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Bohrung anzeigen (als Organisation)

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bohrung anzeigen (als Organisation).

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Gewässerschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr