Brunnenbohrung; Anzeige

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Stand: 03.01.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes 
  • Detaillageplan mit Eintragung des Vorhabensstandortes
  • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds
  • Maßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023
  • Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
  • ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • ggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeige
  • ggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma

Formulare: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Gewässerschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr