Brunnenbohrung; Anzeige
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Stand: 15.12.2023. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Anzeige eines Gartenbrunnens
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Bohranzeige gem. Art. 30 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) für einen Gartenbrunnen online übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Meldung der entnommenen Jahreswassermenge für einen erlaubnispflichtigen Brunnen
Mit diesem Online-Formular können Sie die entnommenen Jahreswassermenge für einen erlaubnispflichtigen Brunnen melden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Bohrung anzeigen (als Organisation)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Bohrung anzeigen (als Organisation).
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Unter anderem ist die Errichtung eines Brunnens anzuzeigen.
Soweit eine Brunnenbohrfirma mit der Niederbringung des Brunnens beauftragt wird, obliegt dieser die Anzeigepflicht.
Wird ein Brunnen ohne vorherige Anzeige errichtet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeldrahmen bis zu 5.000 Euro vorgesehen ist. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen unter bestimmten Umständen auch notwendig werden, den Brunnen wieder fachgerecht zurückzubauen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Bitte beachten Sie die Antrags- und Anzeigenformulare unter „Formulare“.
Sie müssen die Anzeige bei der zuständigen unteren Wasserbehörde einreichen (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Im Rahmen der Anzeige wird von der zuständigen Behörde insbesondere unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes geprüft, ob bzw. gegebenenfalls unter welchen Einschränkungen die Niederbringung des Brunnens am vorgesehenen Standort möglich ist. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt werden muss. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt. Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Anzeige die zuständige Behörde die Errichtung des Brunnens nicht untersagen, kann dieser in der angezeigten Form ausgeführt werden, wenn die geplante Nutzung erlaubnisfrei ist.
Das Bohrunternehmen muss nach Abschluss der Bohrarbeiten ohne weitere Aufforderung die Bohrdokumentation vorlegen. Das sind:
- Brunnenausbauplan mit Schichtenverzeichnis und Bohrprofil,
- Einmessung der Brunnenoberkante auf NN (Normal Null)
- Lageplan mit dem genauen Brunnenstandort sowie
- Pumpversuchsdiagramm (Ruhewasserspiegel/Absenkung des Wasserspiegels bei Pumpenvolllast) in 2-facher Ausfertigung
Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) müssen alle Bohrungen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (siehe unter "Verwandte Themen").
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Wenn das Grundstück in den Ortsteilen Eltersdorf, Frauenaurach, Hüttendorf, Neuses, Kriegenbrunn oder Tennenlohe liegt, ist zusätzlich beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe, Äußere Brucker Straße 33, Erlangen, eine Befreiung vom Benutzungszwang zu beantragen. Für den Ortsteil Dechsendorf ist eine Befreiung durch den Zweckverband der Seebachgruppe, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf erforderlich.
- Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes
- Detaillageplan mit Eintragung des Vorhabensstandortes
- Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds
- Maßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023
- Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- ggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeige
- ggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Gebühren für die Prüfung einer Anzeige: 25,00 bis 1.000,00 EUR
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Im Stadtgebiet Erlangen werden für die Prüfung einer Anzeige eines Gartenbrunnens Kosten in Höhe von aktuell 50 Euro erhoben (vgl. Tarif-Nr. 8.IV.0/1.6 des Kostenverzeichnisses).