Immissionsschutz; Lärmaktionsplan Bürgerbefragung 2023
Stand: 31.07.2023
Erlanger Bürger*innen hatten die Möglichkeit die Lärmreduzierung im Stadtgebiet aktiv mitzugestalten.
Durch Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm soll auf der Grundlage von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen Umgebungslärm verhindert bzw. vermindert werden.
Lärmkartierung
In Ballungsräumen ab 100.000 Einwohnern ist alle fünf Jahre die Lärmsituation zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen.
2022 wurden vom Landesamt für Umwelt zuletzt Lärmkarten für die Stadt Erlangen erstellt. Diese sind online im UmweltAtlas Bayern zugänglich und dienen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
Lärmaktionsplanung
Die Stadt Erlangen schreibt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und Systeme (IVAS) den Lärmaktionsplan im Jahr 2023 fort. Darin werden Maßnahmen festlegt, welche die Auswirkungen des Umgebungslärms auf die Bürger*innen verringern. Umgebungslärm im Sinne des Gesetzes ist der Lärm, den Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr, große Häfen und bestimmte gewerbliche Betriebe verursachen. Für die einzelnen Lärmarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Die Stadt Erlangen erstellt den Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr (ohne Autobahnen).
Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein fest vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. In der Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung wude den Erlanger Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, die Verkehrslärm-Situation aus persönlicher Sicht zu beurteilen. Hierzu werden ein Fragebogen und eine Kurzübersicht zur Analyse zur Verfügung gestellt.
Der Fragebogen stand für Sie vom 26.06.2023 bis zum 30.07.2023 bereit.
Wir bedanken uns für die zahlreiche Beteiligung.