Marie-Therese-Gymnasium
Stand: 20.06.2023
Satzung der Stadt Erlangen für das städtische Marie-Therese-Gymnasium vom 22.03.1978
§ 1 Schulträger
§ 2 Gliederung
§ 3 Haftung
§ 4 Inkrafttreten
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das städtische Marie-Therese-Gymnasium.
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Marie-Therese-Gymnasium
Satzung der Stadt Erlangen für das städtische Marie-Therese-Gymnasium vom 22.03.1978
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Marie-Therese-Gymnasium
Satzung der Stadt Erlangen für das städtische Marie-Therese-Gymnasium vom 22.03.1978
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr